Dresdner Schutzklausel
In der Landeshauptstadt Dresden wird seit 2001 folgende Schutzklausel eingesetzt:
Schutzklausel bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge
über Beratungs- und Schulungsleistungen
in der Landeshauptstadt Dresden
Weisung - Nr. 74
Infolge der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zum Vergabewesen: Schutzklausel für Verträge der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Beratungs- und Schulungsleistungen vom 06. März 2001 (Sächs. Amtsblatt S. 565) weise ich an:
1. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Beratungs- und Schulungsleistungen ist folgende Schutzklausel zu verwenden:
"Das Beratungs- und Schulungsunternehmen verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrages eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
Ort, Datum, Unterschrift".
2. Die Schutzklausel darf nur angewendet werden, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen der Leistungserbringung und einer möglicher Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard (Scientology) bestehen kann.
3. Die unter Punkt 2 genannte Voraussetzung muss von der Vergabestelle im konkreten Einzelfall geprüft werden.
4. Diese Weisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Roßberg
OB der Stadt Dresden