Confessio.de ist ein Angebot des Evangelischen Bundes Sachsen und des Beauftragten für Weltanschauungsfragen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

Aktuelles

Neuapostolische Kirche (NAK)
Anlagebetrug und offene Bilanzen
Mehrere Gebietskirchen legten Bilanzen offen
NAK auf dem Kirchentag in Hamburg
Zum ersten Mal auf dem DEKT aktiv
Islam
Keine Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht
Grundrechte der Religionsfreiheit und des staatlichen Bildungsauftrags
Religionsrecht
Atheismus
Statistik
Hinduismus
Sitar-Spieler Ravi Shankar gestorben
Bekannter indischer Sitarspieler wurde 92 Jahre alt.
Atheismus
Plakataktion in Polen
Stiftung „Freiheit von Religion“
Tongil-Gyo (früher: Vereinigungskirche)
Sun Myung Mun verstorben
Gründer und bisheriger Leiter war 92 Jahre

Rechtliche Aspekte

Rechtsgrundlagen und juristische Auseinandersetzungen um Religionsfreiheit und religiöse Gemeinschaften

Einführung

Religionsfreiheit gilt in zwei Richtungen: passiv und aktiv. Ich habe das Recht, meine Religion auszuüben und die Freiheit, nicht zu einer mir fremden Religionsausübung gezwungen werden zu dürfen. Im Zusammenleben verschiedener religiöser Überzeugungen können beide Rechte leicht miteinender in Konflikt geraten.

Grenzen gibt es auch an anderen Gesetzen: Zum Beispiel könnte ein Satanist sich nicht darauf berufen, dass das Quälen von Tieren zu seiner Religionsausübung gehöre, denn dies ist durch das Tierschutzgesetz verboten.

Wo die Grenzen verlaufen, die die Religionsfreiheit berühren und andere Auseinandersetzungen im Konfliktfeld um neue religiöse Bewegungen und Psychogruppen müssen oft die Gerichte klären. Einige rechtliche Grundlagen und Urteile sind hier zusammengestellt.



Kurznachrichten

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Literaturempfehlungen