Confessio.de ist ein Angebot des Evangelischen Bundes Sachsen und des Beauftragten für Weltanschauungsfragen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Religionsfreiheit gilt in zwei Richtungen: passiv und aktiv. Ich habe das Recht, meine Religion auszuüben und die Freiheit, nicht zu einer mir fremden Religionsausübung gezwungen werden zu dürfen. Im Zusammenleben verschiedener religiöser Überzeugungen können beide Rechte leicht miteinender in Konflikt geraten.
Grenzen gibt es auch an anderen Gesetzen: Zum Beispiel könnte ein Satanist sich nicht darauf berufen, dass das Quälen von Tieren zu seiner Religionsausübung gehöre, denn dies ist durch das Tierschutzgesetz verboten.
Wo die Grenzen verlaufen, die die Religionsfreiheit berühren und andere Auseinandersetzungen im Konfliktfeld um neue religiöse Bewegungen und Psychogruppen müssen oft die Gerichte klären. Einige rechtliche Grundlagen und Urteile sind hier zusammengestellt.