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Körperschaftsstatus in mehreren Bundesländern abgelehnt
Nicht alle Bundesländer haben der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes ohne Widerspruch zuerkannt, nachdem das Berliner Verwaltungsgericht das Land Berlin dazu verpflichtet hatte.
Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie die Bürgerschaft in Bremen haben entschieden, den Zeugen Jehovas den Körperschaftsstatus nicht zuzuerkennen. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben die Zeugen Jehovas inzwischen Klage dagegen bei den Verwaltungsgerichten eingereicht.
Transfusionsverweigerung als Geschäftsgrundlage
Ein Bonner Versicherungsunternehmen bewirbt im Internet speziell für Zeugen Jehovas zugeschnittene Ergänzungen zur Krankenversicherung. Angeboten wird eine Police, welche die Kosten für die Verlegung in ein anderes Krankenhaus übernimmt, wenn der Patient nur dort eine Behandlung ohne Fremdblut bekommen kann. Die entsprechenden Kosten werden nämlich nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes nicht von den Krankenkassen übernommen, wenn die Veranlassung dafür nicht medizinischer, sondern rein religiöser Natur ist.
Die Tatsache, dass die entsprechende Werbung auch bei Facebook gestreut wurde, beweist, dass die einstige Internet-Abstinenz der Zeugen Jehovas nicht mehr wirklich durchgehalten wird.