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Verwaltungsgericht Mainz: Körperschaftsstatus für Zeugen Jehovas in Rheinland-Pfalz
Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz (RP) hatte versucht, unter Verweis auf das Schicksal ehemaliger Mitglieder und das mangelnde Engagement der Zeugen Jehovas für das Gemeinwohl die Verleihung des Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verhindern. Doch diese Argumente ließ das Verwaltungsgericht (VG) in Mainz nicht gelten und verurteilte am 26. 1. 2012 die Landesregierung dazu, den Zeugen Jehovas in Rheinland Pfalz den Körperschaftsstatus zu gewähren (AZ: 1 K 144/11.MZ). Die Landesregierung wollte erreichen, dass das Gericht sich mit den Aussagen ehemaliger Mitglieder befasst. Das war während des gesamten über zehnjährigen Prozesses nicht geschehen. Das Gericht hielt aber eine weitere Beweiserhebung nicht für erforderlich. Es argumentierte, dass die vorliegenden Unterlagen belegen würden, dass die Zeugen Jehovas fundamentale Verfassungsprinzipien beachten und einhalten.
Das für Religionsangelegenheiten zuständige Bildungs- und Kulturministerium prüft noch, ob es einen Antrag auf Zulassung der Berufung einlegen wird.