Confessio.de ist ein Angebot des Evangelischen Bundes Sachsen und des Beauftragten für Weltanschauungsfragen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

Aktuelles

Neuapostolische Kirche (NAK)
Anlagebetrug und offene Bilanzen
Mehrere Gebietskirchen legten Bilanzen offen
NAK auf dem Kirchentag in Hamburg
Zum ersten Mal auf dem DEKT aktiv
Islam
Keine Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht
Grundrechte der Religionsfreiheit und des staatlichen Bildungsauftrags
Religionsrecht
Atheismus
Statistik
Hinduismus
Sitar-Spieler Ravi Shankar gestorben
Bekannter indischer Sitarspieler wurde 92 Jahre alt.
Atheismus
Plakataktion in Polen
Stiftung „Freiheit von Religion“
Tongil-Gyo (früher: Vereinigungskirche)
Sun Myung Mun verstorben
Gründer und bisheriger Leiter war 92 Jahre
06.08.2010
Islam

Sargzwang bleibt in Mitteldeutschland

Anders als in Berlin wird es in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen keine Änderung im Bestattungsgesetz geben. Der Berliner Senat diskutiert über eine Aufhebung des Sargzwanges für muslimische Verstorbene, die traditionell nur in einem Leinentuch beerdigt werden sollen. Das ist in Deutschland bislang unzulässig.

Gegenüber dem MDR äußerte ein Sprecher des sächsischen Sozialministeriums, dass das bisherige Bestattungsgesetz bereits flexibel genug sei und auf religiöse Belange Rücksicht nehme. Die muslimische Gemeinde in Magdeburg hat hingegen die derzeitige Regelung als unzureichend bezeichnet und gefordert, den Sargzwang abzuschaffen.

Der größte Teil der in Deutschland verstorbenen Muslime wird derzeit in die ehemaligen Heimatländer überführt und dort beerdigt. Eine Bestattung in Deutschland könne die Integration befördern, meinen die Befürworter einer Änderung, weil es von hoher emotionaler Bedeutung sei, wo die Vorfahren liegen.

In der Diskussion um den Sargzwang ist es nicht leicht, hygienische, religiöse und wirtschaftliche Faktoren angemessen zu gewichten. Immerhin ist der Sarg in vielen Fällen der teuerste Bestandteil einer Bestattung. Eine Aufhebung des Sargzwanges würde aber nicht alle Probleme lösen. Bestehen bleiben die in Deutschland begrenzte Liegezeit auf Friedhöfen (ca. 20-30 Jahre) während in islamischen Ländern eine unbegrenzte Liegezeit üblich ist. Weiterhin soll eigentlich ein muslimischer Leichnam innerhalb von 24 Stunden beerdigt werden. In Deutschland müssen aber zwischen Tod und Bestattung mindestens 48 Stunden liegen. Das steht auch nicht zur Debatte - auch nicht in Berlin.

HL / mdr.de / FAZ 6. 8. 2010