Confessio.de ist ein Angebot des Evangelischen Bundes Sachsen und des Beauftragten für Weltanschauungsfragen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

Aktuelles

Neuapostolische Kirche (NAK)
Anlagebetrug und offene Bilanzen
Mehrere Gebietskirchen legten Bilanzen offen
NAK auf dem Kirchentag in Hamburg
Zum ersten Mal auf dem DEKT aktiv
Islam
Keine Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht
Grundrechte der Religionsfreiheit und des staatlichen Bildungsauftrags
Religionsrecht
Atheismus
Statistik
Hinduismus
Sitar-Spieler Ravi Shankar gestorben
Bekannter indischer Sitarspieler wurde 92 Jahre alt.
Atheismus
Plakataktion in Polen
Stiftung „Freiheit von Religion“
Tongil-Gyo (früher: Vereinigungskirche)
Sun Myung Mun verstorben
Gründer und bisheriger Leiter war 92 Jahre
16.07.2007
Esoterik

Werbungsverbot für Geistheiler

Bundesverfassungsgericht stärkt Verbraucherschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil entschieden, dass Geistheiler ihre Werbung im Internet nicht verbreiten dürfen. Sie verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz, welches u.a. Kranke gegen Übertreibungen und Beeinflussungen in der Werbung schützen soll. Anlass zu diesem Urteil war eine Werbung von Geistheilern im Internet, die versprach einen Beckenschiefstand ohne Körperberührung in sekundenschnelle beheben zu können. In einem zivilrechtlichen Verfahren wurden die Geistheiler verurteilt, diese Werbung zu unterlassen. Dagegen hatten sie Verfassungsbeschwerde eingelegt und die Heilung als einen spirituellen Vorgang bezeichnet, der folglich nicht unter das Heilmittelwerbegesetz falle.

Das Verfassungsgericht urteilte nicht über die Eignung der Heilenden, sondern will die Verbraucher schützen. Dass die Heiler nicht auf der Basis naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und Überprüfbarkeiten arbeiten, schließt nicht aus, dass auch ihre Werbung suggestiv sein und mit Übertreibungen arbeiten kann. Dies soll aber durch das Heilmittelwerbegesetz verhindert werden.(Az.: 1 BvR 1226/06, Urteil vom 20. 3. 2007)

 

JF / Deutsches Ärzteblatt 16.7.2007

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