OVG: Scientology-Beobachtung durch Verfassungsschutz
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom November 2004, demzufolge die Beobachtung von Scientology durch den Verfassungsschutz erlaubt ist. Das schließt auch die Verwendung nachrichtendienstlicher Mittel ein. In der mehrstündigen mündlichen Verhandlung ging es um die Frage, ob in der Arbeit der Organisation das Streben nach verfassungsfeindlichen Zielen festzustellen ist. Nach Auswertung der Schriften und der aktuellen Aktivitäten sahen dies die Richter ausdrücklich als gegeben an. Insbesondere die Einschränkung von Verfassungswerten wie der Menschenwürde und des Rechts auf Gleichbehandlung bei Scientology kritisierten die Richter. Die scientologischen Kampagnen für Religionsfreiheit sollen offenbar von diesen Problemen ablenken.