Staat https://www.confessio.de/ de Streitfall Religion https://www.confessio.de/artikel/189 <!-- THEME DEBUG --> <!-- THEME HOOK: 'ds_entity_view' --> <!-- BEGIN OUTPUT from 'modules/contrib/ds/templates/ds-entity-view.html.twig' --> <!-- THEME DEBUG --> <!-- THEME HOOK: 'layout__onecol' --> <!-- FILE NAME SUGGESTIONS: x layout--onecol.html.twig x layout--onecol.html.twig * layout.html.twig --> <!-- INVALID FILE NAME SUGGESTIONS: See https://api.drupal.org/api/drupal/core!lib!Drupal!Core!Render!theme.api.php/function/hook_theme_suggestions_alter layout_onecol__node__189 layout_onecol__node_article_rss layout_onecol__node_article layout_onecol__node_rss layout_onecol__node --> <!-- BEGIN OUTPUT from 'core/modules/layout_discovery/layouts/onecol/layout--onecol.html.twig' --> <div data-history-node-id="189" class="layout layout--onecol"> <div class="layout__region layout__region--content"> <!-- THEME DEBUG --> <!-- THEME HOOK: 'field' --> <!-- FILE NAME SUGGESTIONS: * field--default--node--bundle-field--node--article---custom.html.twig * field--default--node--bundle-field--node--article.html.twig * field--default--node--article---custom.html.twig * field--default--node--article.html.twig * field--default--node--bundle-field--node.html.twig * field--default--bundle-field--node--article---custom.html.twig * field--default--bundle-field--node--article.html.twig * field--default--article---custom.html.twig * field--default--article.html.twig * field--default--bundle-field--node.html.twig * field--default.html.twig * field--theme-ds-field-default.html.twig * field--node--bundle-field--node--article.html.twig * field--node--bundle-field--node.html.twig * field--node--article.html.twig * field--bundle-field--node.html.twig * field--ds.html.twig x field.html.twig --> <!-- BEGIN OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/field/field.html.twig' --> <div class="field field--name-bundle-fieldnode field--type-ds field--label-hidden field--item">Artikel</div> <!-- END OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/field/field.html.twig' --> <!-- THEME DEBUG --> <!-- THEME HOOK: 'field' --> <!-- FILE NAME SUGGESTIONS: * field--default--node--node-title--article---custom.html.twig * field--default--node--node-title--article.html.twig * field--default--node--article---custom.html.twig * field--default--node--article.html.twig * field--default--node--node-title.html.twig * field--default--node-title--article---custom.html.twig * field--default--node-title--article.html.twig * field--default--article---custom.html.twig * field--default--article.html.twig * field--default--node-title.html.twig * field--default.html.twig * field--theme-ds-field-default.html.twig * field--node--node-title--article.html.twig * field--node--node-title.html.twig * field--node--article.html.twig * field--node-title.html.twig * field--ds.html.twig x field.html.twig --> <!-- BEGIN OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/field/field.html.twig' --> <div class="field field--name-node-title field--type-ds field--label-hidden field--item"><h2> Streitfall Religion </h2> </div> <!-- END OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/field/field.html.twig' --> <!-- THEME DEBUG --> <!-- THEME HOOK: 'field' --> <!-- FILE NAME SUGGESTIONS: * field--default--node--field-untertitel--article--rss.html.twig * field--default--node--field-untertitel--article.html.twig * field--default--node--article--rss.html.twig * field--default--node--article.html.twig * field--default--node--field-untertitel.html.twig * field--default--field-untertitel--article--rss.html.twig * field--default--field-untertitel--article.html.twig * field--default--article--rss.html.twig * field--default--article.html.twig * field--default--field-untertitel.html.twig * field--default.html.twig * field--theme-ds-field-default.html.twig * field--node--field-untertitel--article.html.twig * field--node--field-untertitel.html.twig * field--node--article.html.twig * field--field-untertitel.html.twig * field--string.html.twig x field.html.twig --> <!-- BEGIN OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/field/field.html.twig' --> <div class="field field--name-field-untertitel field--type-string field--label-hidden field--item">Ist Sektenkritik tabu? Zur Rolle des Staates in der Auseinandersetzung um religiöse Bewegungen und konflikttächtige Gruppierungen.</div> <!-- END OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/field/field.html.twig' --> <!-- THEME DEBUG --> <!-- THEME HOOK: 'field' --> <!-- FILE NAME SUGGESTIONS: * field--default--node--body--article--rss.html.twig * field--default--node--body--article.html.twig * field--default--node--article--rss.html.twig * field--default--node--article.html.twig * field--default--node--body.html.twig * field--default--body--article--rss.html.twig * field--default--body--article.html.twig * field--default--article--rss.html.twig * field--default--article.html.twig * field--default--body.html.twig * field--default.html.twig * field--theme-ds-field-default.html.twig * field--node--body--article.html.twig * field--node--body.html.twig * field--node--article.html.twig * field--body.html.twig * field--text-with-summary.html.twig x field.html.twig --> <!-- BEGIN OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/field/field.html.twig' --> <div class="field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field--item"><p class="HE-Haupttext-erste-Zeile"> <a></a>Religionsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht. Als Freiheit, von der Mehrheitsmeinung abweichende Glaubensauffassungen vertreten zu dürfen, ist sie keine Selbstverständlichkeit. Vielen Kulturen ist sie fremd. Abgesehen von einigen Ansätzen in der Reformationszeit hat sie sich in Europa erst im Gefolge der Aufklärung herausgebildet. Wer als Christ in der DDR aufgewachsen ist, kann sicherlich die Schutzwürdigkeit einer solchen individuellen Glaubens- und Gewissensfreiheit leichter nachvollziehen als jemand, der im wesentlichen stets im Einklang mit den Grundüberzeugungen seiner Gesellschaft lebte. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden<a href="#pgfId-1042565" class="footnote">1</a>. Dies gilt es auch in der Auseinandersetzung mit neuen religiösen Bewegungen festzuhalten und zu bewahren. </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Gleichwohl geht ein solches Zusammenleben verschiedener Auffassungen nicht ohne Konflikte aus. Religionsfreiheit gilt in zwei Richtungen: passiv und aktiv. Ich habe das Recht, meine Religion auszuüben und die Freiheit, nicht zu einer mir fremden Religionsausübung gezwungen werden zu dürfen. Im Zusammenleben verschiedener religiöser Überzeugungen können beide Rechte leicht miteinender in Konflikt geraten. Ist das Kreuz im Sitzungssaal als Ausdruck der aktiven Religionsfreiheit einer Gruppe oder als ein unzulässiger Eingriff in die passive Religionsfreiheit einzelner Sitzungsteilnehmer zu werten? </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Grenzen der Religionsfreiheit gibt es auch an anderen Rechtsgütern mit Verfassungsrang: Zum Beispiel könnte sich kein Satanist darauf berufen, dass ein Menschenopfer zu seiner Religionsausübung gehöre. Wo die Grenzen verlaufen, die die Religionsfreiheit und andere Auseinandersetzungen im Konfliktfeld um neue religiöse Bewegungen und Psychogruppen berühren, müssen oft die Gerichte klären. </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Interessanterweise entwickelte sich ein Podium des Ökumenischen Kirchentages in Berlin, in dem es um die Möglichkeit und Grenzen staatlicher Sektenaufklärung ging, zu einem Appell für Religionsfreiheit. </p> <h4><a></a>Positionen</h4> <p class="HE-Haupttext-erste-Zeile"> <a></a>Zunächst sah alles nach einer akademischen Fachdiskussion aus. Der Leipziger Religionswissenschaftler Prof. Hubert Seiwert mahnte eine Klärung des Sektenbegriffes an und forderte einen sauberen Umgang mit der Terminologie, damit nicht die negativen Erfahrungen des Esoterik- und Psychomarktes auf sämtliche kleineren Religionsgemeinschaften projiziert würden. </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Prof. Dr. Hermann Weber, der als Jurist u. a. die Zeugen Jehovas in ihrem Prozess um die Anerkennung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts vertreten hatte, stellte deutlich heraus, dass der Staat kritisieren dürfe, sich dabei aber auf weltliche Kriterien beschränken müsse. Insbesondere der sog. Osho-Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes<a href="#pgfId-1045762" class="footnote">2</a> klärte, dass der Staat durchaus befugt ist, sich mit den Zielen und Aktionen von Weltanschauungsgemeinschaften kritisch auseinanderzusetzen. Aber er muss sich auf die Beurteilung des tatsächlichen Verhaltens beschränken und darf im Religionsstreit nicht aktiv Partei ergreifen. </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Als Vertreter des EKD-Kirchenamtes stellte Prof. Dr. Axel von Campenhausen klar, dass Abgrenzung zum selbstverständlichen Bestandteil jeder kirchlichen Lehre gehört. Die Aufgabe des Staates ist dabei, die Religionsgemeinschaften vor Angriffen und Behinderungen zu schützen. Diese wiederum müssen rechtstreu sein und dürfen die Grundrechte dritter nicht gefährden. Für die staatlichen Sektenbeauftragen erläuterte Frau Erika Dohrendorf-Seel von der Sekteninformationsstelle Mecklenburg-Vorpommern ihr Selbstverständnis und ihren Arbeitsalltag, der vom konkreten Eingehen auf die Sorgen und Nöte der Ratsuchenden geprägt ist. Horizont ihrer Ausführungen waren nicht theologische Lehrfragen, sondern Aspekte des praktischen Verbraucherschutzes. </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Jede Sektenkritik bewegt sich in dem Spannungsfeld zwischen religiösem Verbraucherschutz und religiösem Minderheitenschutz, erklärte Dr. Hansjörg Hemminger, Beauftragter für Weltanschauungsfragen der Württemberger Evangelischen Landeskirche. Angeblicher Minderheitenschutz ist praktisch oft getarnte Kirchenkritik. Wer zählt denn, wie oft die Kirchen oder der christliche Glaube angegriffen und in den Schmutz gezogen werden? Wenn die Kirchen die gleiche Empfindlichkeit gegenüber Kritik an den Tag legen würden, wie manche kleinen Religionsgemeinschaften, würde sich manches anders darstellen. </p> <div> </div> <h4><a></a>Sekten sind gefährlich</h4> <p class="HE-Haupttext-erste-Zeile"> <a></a>Nachdem auf dem Podium eine gewisse Einmütigkeit in dem Anliegen eines differenzierten Umgangs mit den Problemen hergestellt war, erhob sich in der Diskussion „die Stimme des Volkes“ mit Macht und brachte kritische Lebenserfahrungen ein. „Sekten sind gefährlich!“ so der engagierte Ausruf der ersten Wortmeldung, dem die ganze Diskussion zu akademisch und die staatlichen Samthandschuhe für die Sekten falsch erschien. Immer wieder wurde aus dem Publikum die Forderung nach stärkerer Grenzziehung erhoben, auch die Verantwortung des Staates in der Fürsorge und in der Gefahrenabwehr eingefordert. Angesichts konfliktreicher Alltagsbegegnungen war es für die Teilnehmer offenbar schwierig, die mehrheitlich zurückhaltenden Voten des Podiums nachzuvollziehen. </p> <h4><a></a>Saubere Unterscheidung</h4> <p class="HE-Haupttext-erste-Zeile"> <a></a>Die Stimmen aus dem Publikum waren wichtig, denn sie machten deutlich, dass auch die staatlichen Stellen eine Verantwortung für das Wohl der Bürger haben. Darum braucht es Regelungen, um Täuschung und Betrug, Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen zum persönlichen Vorteil und andere unlautere Methoden wirksam zu unterbinden. Aufklärung und Verbraucherschutz sind in Deutschland im Lebensmittelbereich beispielhaft weit entwickelt, auf dem Psychomarkt aber fast nicht vorhanden. In dieser Beziehung besteht ein großer Nachholebedarf. Deutlich sprach sich auch Prof. Seiwert für die Einrichtung staatlicher Stellen für Verbraucherschutz in der Lebenshilfe aus. Ein Gesetz zur Regelung der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe, wie es die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zu „Sog. Sekten und Psychogruppen“ angemahnt hatte, steht noch aus. Es ist aber sehr wichtig, um zu einer größeren Transparenz in diesem Bereich zu kommen. Wichtig ist: es geht bei diesen vorgeschlagenen Regelungen darum, den Bürgern die Möglichkeit zu einer wirklich freien Entscheidung zu geben, nicht darum, bestimmte Glaubensrichtungen oder Therapieformen zu verbieten. So richtig und wichtig wie Verbraucherschutz und Aufklärung auf diesem Gebiet sind, so zurückhaltend sollte man dennoch mit dem Ruf nach mehr staatlicher Gewalt sein. Jeder staatliche Eingriff bedeutet ein Einschreiten gegen seine Bürger. Ein freies Land ist dadurch gekennzeichnet, dass es seinen Bürgern auch unangepasste Lebensweisen gestattet. Dazu gehört unabdingbar auch die Freiheit des religiösen Bekenntnisses. Wer an dieser Stelle voreilig zu Einschränkungen bereit ist, kann auch selbst bald zu den Eingeschränkten gehören. Religionsfreiheit für alle kann es nur geben, wenn sie auch für alle gilt. Darin waren sich Religionswissenschaft (Prof. Seiwert) und EKD (Prof. v. Campenhausen) einig. Natürlich darf sie nicht missbraucht und als Feigenblatt zur Bemäntelung anderer Aktivitäten benutzt werden, wie es z. B. durch die Scientology-Organisation oft geschieht. Aber die Kritik am Missbrauch von Religion darf nicht dazu führen, Religion überhaupt als etwas suspektes und gefährliches anzusehen. Eine saubere Unterscheidung beider Ebenen ist darum extrem wichtig: die <em>theologische</em> Auseinandersetzung mit anderen Glaubensauffassungen, die Frage nach der Wahrheit in der Religion, ist für die Kirchen unverzichtbar. Bei der Aufklärung über die <em>sozialen</em> Folgen bestimmter - auch religiöser - Orientierungen, ist auch der Staat in der Pflicht. </p> <div> <a></a>Harald Lamprecht </div></div> <!-- END OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/field/field.html.twig' --> <!-- THEME DEBUG --> <!-- THEME HOOK: 'field' --> <!-- FILE NAME SUGGESTIONS: * field--default--node--field-kategorie--article--rss.html.twig * field--default--node--field-kategorie--article.html.twig * field--default--node--article--rss.html.twig * field--default--node--article.html.twig * field--default--node--field-kategorie.html.twig * field--default--field-kategorie--article--rss.html.twig * field--default--field-kategorie--article.html.twig * field--default--article--rss.html.twig * field--default--article.html.twig * field--default--field-kategorie.html.twig * field--default.html.twig * field--theme-ds-field-default.html.twig * field--node--field-kategorie--article.html.twig * field--node--field-kategorie.html.twig * 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<!-- THEME HOOK: 'field' --> <!-- FILE NAME SUGGESTIONS: * field--default--node--field-untertitel--article--rss.html.twig * field--default--node--field-untertitel--article.html.twig * field--default--node--article--rss.html.twig * field--default--node--article.html.twig * field--default--node--field-untertitel.html.twig * field--default--field-untertitel--article--rss.html.twig * field--default--field-untertitel--article.html.twig * field--default--article--rss.html.twig * field--default--article.html.twig * field--default--field-untertitel.html.twig * field--default.html.twig * field--theme-ds-field-default.html.twig * field--node--field-untertitel--article.html.twig * field--node--field-untertitel.html.twig * field--node--article.html.twig * field--field-untertitel.html.twig * field--string.html.twig x field.html.twig --> <!-- BEGIN OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/field/field.html.twig' --> <div class="field field--name-field-untertitel field--type-string field--label-hidden field--item">Zum Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts (2003)<br /> </div> <!-- END OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/field/field.html.twig' --> <!-- THEME DEBUG --> <!-- THEME HOOK: 'field' --> <!-- FILE NAME SUGGESTIONS: * field--default--node--body--article--rss.html.twig * field--default--node--body--article.html.twig * field--default--node--article--rss.html.twig * field--default--node--article.html.twig * field--default--node--body.html.twig * field--default--body--article--rss.html.twig * field--default--body--article.html.twig * field--default--article--rss.html.twig * field--default--article.html.twig * field--default--body.html.twig * field--default.html.twig * field--theme-ds-field-default.html.twig * field--node--body--article.html.twig * field--node--body.html.twig * field--node--article.html.twig * field--body.html.twig * field--text-with-summary.html.twig x field.html.twig --> <!-- BEGIN OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/field/field.html.twig' --> <div class="field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field--item">Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24. 9. 2003 die deutsche Gesellschaft vor eine schwierige aber wichtige Aufgabe gestellt: es gilt zu klären, wieviel Religion wir im Staat haben wollen. <p class="HA-Haupttext"> <a></a><img src="/core/misc/icons/e32700/error.svg" alt="Bild entfernt." width="16" height="16" title="Dieses Bild wurde entfernt. Aus Sicherheitsgründen sind nur Bilder aus der lokalen Domäne erlaubt." class="filter-image-invalid" loading="lazy">Anlass war die Klage einer aus Afghanistan stammenden muslimischen Grundschullehrerin. Diese hatte sich geweigert, beim Unterricht auf das Tragen ihres Kopftuches zu verzichten und war darum vom Land Baden Württemberg nach Abschluss ihrer Ausbildung nicht in den Beamtenstatus übernommen worden. </p> <h3> <a></a>Keine Beeinflussung </h3> <p class="HE-Haupttext-erste-Zeile"> <a></a>In ihrem Kampf um die Einstellung mit Kopftuch verlor sie zunächst in allen Instanzen. Die Begründungen zeigen die Absicht, eine zu starke Beeinflussung der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden. </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Das Oberschulamt Stuttgart hatte dargelegt, das Kopftuch sei Ausdruck kultureller Abgrenzung und damit nicht nur religiöses, sondern auch politisches Symbol. Die mit dem Kopftuch verbundene objektive Wirkung kultureller Desintegration lasse sich mit dem Gebot der staatlichen Neutralität nicht vereinbaren. „Die Religionsfreiheit der Beschwerdeführerin werde durch das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler, das Erziehungsrecht der Eltern aus Art.6 Abs.2 GG sowie die Verpflichtung des Staates zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität aber eingeschränkt. Auch wenn die Beschwerdeführerin nicht für ihre Glaubensüberzeugung missioniere, bringe sie doch durch das Tragen des Kopftuchs während des Unterrichts jederzeit und ohne dass sich die Schüler dem entziehen könnten, ihre Zugehörigkeit zum Islam zum Ausdruck; damit zwinge sie die Schüler, sich mit dieser Glaubensäußerung auseinander zu setzen. Als junge Menschen mit noch nicht gefestigter Persönlichkeit seien sie für Einflüsse jeder Art in besonderer Weise offen. Maßgeblich sei insoweit allein die objektive Wirkung des Kopftuchs. Gerade für Schülerinnen muslimischen Glaubens könne hier ein erheblicher Anpassungsdruck entstehen; das widerspräche dem pädagogischen Auftrag der Schule, auf Integration der muslimischen Schülerinnen und Schüler hinzuwirken.“ (2 BvR 1436/02, Abs. 5) </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte diese Auffassung. „Das von der Beschwerdeführerin getragene Kopftuch demonstriere auffallend und eindrucksvoll ihr Bekenntnis zum Islam; dabei sei unerheblich, dass das Kopftuch, anders als das Kruzifix für den christlichen Glauben, nicht als symbolischer Inbegriff des islamischen Glaubens gelte. Aufgrund der allgemeinen Schulpflicht und des fehlenden Einflusses der Schüler auf die Auswahl ihrer Lehrer bestehe für die Schüler keine Ausweichmöglichkeit. Daraus ergebe sich die Gefahr einer -auch ungewollten- Beeinflussung durch den als Respektsperson empfundenen Lehrer.“ </p> <div> </div> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ergänzte dazu: „Insbesondere Grundschüler seien kaum in der Lage, die religiöse Motivation für das Tragen eines Kopftuchs intellektuell zu verarbeiten und sich bewusst für Toleranz oder Kritik zu entscheiden. Die darin liegende Gefahr der religiösen Beeinflussung sei mit dem gebotenen Schutz der negativen Bekenntnisfreiheit von Schülern und Eltern nicht mehr zu vereinbaren und stehe im Gegensatz zum staatlichen Neutralitätsgebot.“ </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Auch das Bundesverwaltungsgericht urteilte in diesem Sinn: „Wegen der Bedeutung, die Muslime dem „islamischen Kopftuch“ beilegten, sei es auch für andere sinnbildlicher Ausdruck einer bestimmten Glaubensüberzeugung und werde allgemein als Bekenntnis zum islamischen Glauben verstanden. Das Tragen eines Kopftuchs durch die Lehrerin im Unterricht führe dazu, dass die Schüler während der Unterrichtszeit von Staats wegen ständig und unausweichlich mit diesem offenkundigen Symbol einer Glaubensüberzeugung konfrontiert würden. Hierbei handele es sich nach Dauer und Intensität nicht um eine für die Glaubensfreiheit der Schüler unerhebliche Bagatelle. Die Lehrerin trete den Schülern als vom Staat berufene und ihn repräsentierende Autoritätsperson gegenüber. [...] Das Recht der Lehrerin, sich gemäß ihrer religiösen Überzeugung zu verhalten, müsse während des Schulunterrichts gegenüber der konkurrierenden Glaubensfreiheit der Schüler und Eltern zurücktreten.“ </p> <h3> <a></a>Gleiche Rechte </h3> <p class="HE-Haupttext-erste-Zeile"> <a></a>Die Lehrerin hatte demgegenüber den Grundsatz der Gleichbehandlung betont. „Auch einer Kopftuch tragenden muslimischen Bewerberin stehe verfassungsrechtlich ein subjektives Recht auf Einstellung nach Maßgabe des Art.33 Abs.2 GG zu. Die Zulassung zu öffentlichen Ämtern habe unabhängig von einem religiösen Bekenntnis zu erfolgen, ohne dass dem Bewerber insoweit Nachteile erwachsen dürften. Das Tragen eines Kopftuchs sei danach kein Eignungsmangel. </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Die Fachgerichte legten ihren Entscheidungen eine gewandelte Auffassung des staatlichen Neutralitätsgebots in der Bundesrepublik Deutschland zugrunde. Dieses strikte Neutralitätsverständnis führe zur Zurückdrängung der Möglichkeit, dass ein Beamter sich während des Dienstes zu seiner religiösen Haltung bekenne. Im Gegensatz zu einem laizistischen Staat sei die Bundesrepublik Deutschland auch im Bereich der Schule von Verfassungs wegen offen für eine religiöse Betätigung und befolge eine so genannte übergreifende, offene und respektierende Neutralität. Die Schule sei kein Refugium, in dem die Augen vor der gesellschaftlichen Pluralität und Realität verschlossen werden könnten. Vielmehr habe die Schule den Erziehungsauftrag, die Heranwachsenden auf das vorzubereiten, was ihnen in der Gesellschaft begegne.“ (17 f.) </p> <h3> <a></a>Nein und Ja </h3> <p class="HE-Haupttext-erste-Zeile"> <img src="/core/misc/icons/e32700/error.svg" alt="Bild entfernt." width="16" height="16" title="Dieses Bild wurde entfernt. Aus Sicherheitsgründen sind nur Bilder aus der lokalen Domäne erlaubt." class="filter-image-invalid" loading="lazy"><a></a>In seinem Urteil versucht das BVerfG einen Spagat - sagt gewissermaßen Nein und Ja in einem Atemzug. Einerseits wird das vorausgehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kassiert, das der Lehrerin das Tragen des Kopftuches im Unterricht verbot. Damit könnte es so aussehen, als habe die Beschwerdeführerin in der Sache obsiegt. „Das ist nicht der so, das sieht nur so aus.“ meinte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Richter Hassemer bei der Urteilsverkündung. Die Entscheidungen wurden deshalb aufgehoben, weil nach Meinung des Verfassungsgerichtes nicht Behörden oder Gerichte über die Frage des Kopftuches entscheiden sollen, sondern der demokratisch legitimierte Gesetzgeber. Darum lautet die Entscheidung, dass das Tragen eines Kopftuches nur durch ggf. zu erlassendes Gesetz verboten werden könne. </p> <h3> <a></a>Die andere Meinung </h3> <p class="HE-Haupttext-erste-Zeile"> <a></a>Das Urteil ist in einem Stimmenverhältnis von 5:3 ergangen. Eine qualifizierte Minderheit der Verfassungsrichter hat in einem eigenen, ausführlich begründetem Votum, ihre abweichende Meinung dargelegt. Diese Richter hielten es für falsch, gesetzliche Regelungen dieser Frage herbeiführen zu wollen und betonten stärker die staatliche Neutralitätspflicht, wenn sie formulieren: </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>„Eine Lehrerin an einer Grund- oder Hauptschule verstößt gegen Dienstpflichten, wenn sie im Unterricht mit ihrer Kleidung Symbole verwendet, die objektiv geeignet sind, Hindernisse im Schulbetrieb oder gar grundrechtlich bedeutsame Konflikte im Schulverhältnis hervorzurufen. Das von der Beschwerdeführerin begehrte kompromisslose Tragen des Kopftuchs im Schulunterricht ist mit dem Mäßigungs- und Neutralitätsgebot eines Beamten nicht zu vereinbaren.“ (102) </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Diese Meinung bildete aber nicht die Mehrheit - somit bleibt sie ein Diskussionsbeitrag, erlangt aber keine rechtliche Bindekraft. </p> <h3> <a></a>Notwendige Klärungen </h3> <p class="HE-Haupttext-erste-Zeile"> <a></a>Anliegen des Gerichtes war es, einen gesellschaftlichen Klärungsprozess auf breiter Ebene in Gang zu setzen. Über das Urteil kann man streiten - das wird auch vielerorts getan. Es ist jedoch anzurechnen, dass hier Entscheidungen von erheblicher Tragweite für das Gesicht unserer Gesellschaft auf eine breitere Basis gestellt werden sollen. Dieser Aufgabe müssen wir uns nun stellen. Es gilt zu klären, wieviel Religion innerhalb staatlicher Vollzüge künftig erlaubt sein soll. Auch den Anlass für die zögerliche Entscheidung und diese Rückverweisung „an das Volk“ hat das BVerfG mit genannt: es ist die zunehmende religiöse Pluralität, die auch unsere Gesellschaft prägt. </p> <h3> <a></a>Zwei Wege </h3> <p class="HE-Haupttext-erste-Zeile"> <a></a>Beide Varianten sind für den Umgang mit der neuen Situation vorstellbar: Entweder wird versucht, religiöse Vollzüge in möglichst konsequenter Weise aus jeglichem staatlichen Handeln herauszuhalten, um auf diese Weise dem Neutralitätsgrundsatz Geltung zu verschaffen. Das Problem dieser Ansicht ist, dass sie - ohne es zu wollen - zu einer gewissen Ungleichbehandlung religiöser Überzeugungen führt, indem es die Religion der „Konfessionslosen“ quasi unter der Hand zur staatlichen Norm erhebt. Die Auswirkungen einer solchen Einstellung kann man in Ostdeutschland mitunter spüren, wenn unterschwellig die Auffassung vertreten wird, bewusst religiös lebende Menschen seien für bestimmte staatliche Aufgaben prinzipiell weniger geeignet als z. B. Atheisten, da letztere von Natur aus neutraler in religiösen Dingen wären. Dieser Trugschluss ist leider weit verbreitet. </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Vermeiden ließe sich dieses Problem, wenn man als andere Variante gelebte Religiosität auch in staatlichen Vollzügen in stärkerem Maße zuließe, aber dabei auf strikte Gleichberechtigung achtet. Das ist naturgemäß ein schwieriges Unterfangen. Schließlich lassen sich kaum Quoten für die Beteiligung aller Religionen in staatlichen Ämtern entspechend ihrer prozentualen Bevölkerungsanteile einführen. </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Dennoch: die religiös pluraler werdende Bevölkerung zwingt zu einem neuen Nachdenken über den Umgang mit Religion im öffentlichen Leben. Offenbar wollte das Urteil ein Nachdenken in dieser Richtung eröffnen. Dies ist insbesondere darum wichtig, weil nach der Auffassung des Gerichtes sich die Religionsfreiheit eben nicht nur auf die innere Freiheit erstreckt, „zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten. Dazu gehört auch das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln. Dies betrifft nicht nur imperative Glaubenssätze, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die ein Verhalten als das zur Bewältigung einer Lebenslage richtige bestimmen.“(37) Es soll also vermieden werden, dass nur noch solche Personen eine Chance auf Bekleidung staatlicher Ämter haben können, die bereit sind, ihre persönliche Religiosität bei Arbeitsbeginn gleichsam an der Tür abzugeben. </p> <div> </div> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Allerdings bleibt auch bei Zulassung eines größeren Maßes an gelebter Religiosität in staatlichen Ämtern das Gebot der Mäßigung bestehen. Wie diese beiden Aspekte in Einklang miteinander zu bringen sind, wird die öffentliche Diskussion der nächsten Monate zeigen müssen. </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Neben dieser eher grundsätzlichen und auch auf andere Religionen übertragbaren Frage spielt in die Diskussion herein, wie das Kopftuch innerislamisch zu bewerten sei. Ist es wirklich ein Erkennungszeichen einer Religion, oder lediglich Ausdruck einer fundamentalistischen Richtung innerhalb dieser Religion? In letzterem Fall würde deren öffentliche Anerkennung möglicherweise liberaler eingestellte Muslime unter Druck setzen können. Schließlich ist das Kopftuch ja auch kein religiöses Symbol für jedermann, sondern ausschließlich für Frauen und unterstreicht damit eine kulturelle Kluft, die zur Wertordnung des Grundgesetzes mit der Gleichberechtigung von Männern und Frauen unvereinbar sei, wie der Berliner Bischof Wolfgang Huber am 3. 10. in Berlin sagte. Die Entscheidung kann also auch spürbare Rückwirkungen auf die Gestalt des Islam in Deutschland haben. </p> <p class="HA-Haupttext"> <a></a>Es wird einen spanndenden Prozess der Meinungsbildung geben müssen, in dessen Ergebnis auch regional unterschiedliche Regelungen möglich sind. </p> <div> <a></a>Harald Lamprecht </div></div> <!-- END OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/field/field.html.twig' --> <!-- THEME DEBUG --> <!-- THEME HOOK: 'field' --> <!-- FILE NAME SUGGESTIONS: * field--default--node--field-kategorie--article--rss.html.twig * field--default--node--field-kategorie--article.html.twig * field--default--node--article--rss.html.twig * field--default--node--article.html.twig * field--default--node--field-kategorie.html.twig * field--default--field-kategorie--article--rss.html.twig * field--default--field-kategorie--article.html.twig * field--default--article--rss.html.twig * field--default--article.html.twig * field--default--field-kategorie.html.twig * field--default.html.twig * field--theme-ds-field-default.html.twig * field--node--field-kategorie--article.html.twig * field--node--field-kategorie.html.twig * field--node--article.html.twig * field--field-kategorie.html.twig * field--entity-reference.html.twig x field.html.twig --> <!-- BEGIN OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/field/field.html.twig' --> <div class="field field--name-field-kategorie field--type-entity-reference field--label-inline"> <div class="field--label">Kategorie</div> <div class="field--item"><a href="/thema/islam" hreflang="de">Islam</a></div> </div> <!-- END OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/field/field.html.twig' --> <!-- THEME DEBUG --> <!-- THEME HOOK: 'field' --> <!-- FILE NAME SUGGESTIONS: * field--default--node--field-tags--article--rss.html.twig * field--default--node--field-tags--article.html.twig * field--default--node--article--rss.html.twig * field--default--node--article.html.twig * field--default--node--field-tags.html.twig * field--default--field-tags--article--rss.html.twig * field--default--field-tags--article.html.twig * field--default--article--rss.html.twig * field--default--article.html.twig * field--default--field-tags.html.twig * field--default.html.twig * field--theme-ds-field-default.html.twig * field--node--field-tags--article.html.twig x field--node--field-tags.html.twig * field--node--article.html.twig * field--field-tags.html.twig * field--entity-reference.html.twig * field.html.twig --> <!-- BEGIN OUTPUT from 'themes/custom/confessio/templates/field--node--field-tags.html.twig' --> <div class="field field--name-field-tags field--type-entity-reference field--label-above clearfix"> <div class="field--label">Tags</div> <ul class="links field--items tags-items"> <li><a href="/schlagwort/kopftuch" hreflang="de">Kopftuch</a></li> <li><a href="/schlagwort/bundesverfassungsgericht" hreflang="de">Bundesverfassungsgericht</a></li> <li><a href="/schlagwort/recht" hreflang="de">Recht</a></li> <li><a href="/schlagwort/staat" hreflang="de">Staat</a></li> <li><a href="/schlagwort/schule" hreflang="de">Schule</a></li> <li><a href="/schlagwort/islam" hreflang="de">Islam</a></li> </ul> </div> <!-- END OUTPUT from 'themes/custom/confessio/templates/field--node--field-tags.html.twig' --> <!-- THEME DEBUG --> <!-- THEME HOOK: 'links__node' --> <!-- FILE NAME SUGGESTIONS: * links--node.html.twig x links.html.twig --> <!-- BEGIN OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/system/links.html.twig' --> <!-- END OUTPUT from 'themes/contrib/bootstrap/templates/system/links.html.twig' --> </div> </div> <!-- END OUTPUT from 'core/modules/layout_discovery/layouts/onecol/layout--onecol.html.twig' --> <!-- END OUTPUT from 'modules/contrib/ds/templates/ds-entity-view.html.twig' --> Tue, 18 Sep 2007 11:54:36 +0000 hl 69 at https://www.confessio.de