Vereinbarung über eine gegenseitige Einladung zur Teilnahme an der Feier der Eucharistie

zwischen dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland vom 29. März 1985

Eine vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland in Absprache mit der Arnoldshainer Konferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
einerseits und vom
Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
andererseits gebildete gemeinsame Gesprächskommission hat den nachfolgenden Text einer Vereinbarung zur gegenseitigen Einladung zum Heiligen Abendmahl erarbeitet:

  1. Gemeinsam bekennen die beteiligten Kirchen Gott als den Schöpfer des Himmels und der Erde, der seinen Sohn Jesus Christus als Herrn und Erlöser gegeben hat und uns durch den Heiligen Geist Anteil an seinem Leben schenkt. Sie warten auf die Wiederkunft ihres Herrn, der seine Kirche zur Vollendung führt und alles neu schaffen wird.
  2. Sie halten am Kanon der heiligen Schrift fest und bekennen den Glauben, wie er im apostolischen und im nicaenisch-konstantinopolitanischen Bekenntnis bezeugt ist. Sie stehen auf dem Boden der trinitarischen und christologischen Lehre der großen Konzilien von Nicäa, Konstantinopel, Ephesus und Chalkedon.
  3. Gemeinsam bekennen sie: wir werden vor Gott als gerecht erachtet und gerecht gemacht allein aus Gnade durch den Glauben aufgrund des Heilswerkes unseres Herrn Jesus Christus und nicht aufgrund unserer eigenen Werke und Verdienste. Die Kirche ist daher die Gemeinschaft gerechtfertigter Sünder, die durch den Heiligen Geist dazu befähigt werden, ein Leben des Dienstes für alle Menschen und des Lobes Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes, zu führen.
  4. Gemeinsam bekennen sie, daß der gekreuzigte und auferstandene Herr unter der Verheißung seiner Gegenwart der Kirche den Auftrag gibt, Gottes Heil der Welt zu bringen.
    Sie bekennen die eine Taufe, die im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit Wasser vollzogen wird. In ihr schenkt der dreieinige Gott dem der Sünde und dem Tode verfallenen Menschen neues Leben und gliedert ihn in sein Volk ein.
    Durch die Taufe hat der Herr allen Gläubigen Anteil an seiner Sendung und an seinem Priestertum gegeben und sie mit einer Fülle von Geistesgaben ausgestattet, damit die Verkündigung des Evangeliums und die Auferbauung der Kirche durch alle Zeiten weitergeht.
  5. Sie bewahren den aus der Sendung der Apostel hervorgehenden Dienst des besonderen Amtes, das der Herr seiner Kirche gegeben hat. Dieses Amt trägt mit der Gesamtheit der Gläubigen ständig und öffentlich Sorge für die Verkündigung des Evangeliums, die Verwaltung der Sakramente und für die Leitung und die Einheit der Kirche. In dieser Kontinuität mit den Aposteln und ihrer Verkündigung wird die reine apostolische Lehre und die rechte Verwaltung der Sakramente gewahrt.
  6. Sie feiern die Eucharistie, das von Jesus Christus eingesetzte Mahl des neuen Bundes, in dem er seinen Leib und sein Blut unter den sichtbaren Zeichen von Brot und Wein der Gemeinde schenkt. In dieser Feier erfährt die Gemeinde Gottes Liebe in Jesus Christus, verkündet den Tod des Herrn und preist seine Auferstehung, bis er wiederkommt und sein Reich zur Vollendung bringt. Dies findet seinen Ausdruck im Eucharistiegebet, in dem der Einsetzungsbericht mit dem Dank an den Vater, dem Gedächtnis des Heilswerkes Christi (Anamnese) und der Anrufung des Heiligen Geistes (Epiklese) verbunden ist.
    Gemäß der Lehre der beteiligten Kirchen wird die Eucharistiefeier von Ordinierten geleitet. Gemeinschaft im Herrenmahl verpflichtet die Kirchen darauf zu achten, daß die Praxis dieser Lehre entspricht.
    Die beteiligten Kirchen halten einen angemessenen Umgang mit den nach der Feier übrigbleibenden Gaben für geboten.

 

Die bisher festgestellten grundlegenden Übereinstimmungen erlauben uns, die Glieder unserer Kirche gegenseitig zur Teilnahme an der Eucharistie einzuladen.

Durch diese Einladung wollen die beteiligten Kirchen dem Gebot Jesu Christi gehorsam sein, daß seine Kirche einig und eine sei. Indem sie ein Zeichen dieser Einheit setzen und einen Schritt auf diese Einheit hin tun, bezeugen sie vor aller Welt den dreieinigen Gott als den einzigen Herrn.

Die Kommission bittet die beteiligten Kirchen, auf der Grundlage der vorstehenden Vereinbarung der gegenseitigen Einladung zur Teilnahme an der Feier der Eucharistie zuzustimmen.
Sie stellt fest, daß die in den beteiligten Kirchen vorhandenen Ordnungen für die Ausübung des pfarramtlichen Dienstes und des Gemeindelebens in Geltung bleiben.

Hannover, den 29. März 1985

  • D. Eduard Lohse, Hannover
  • +Josef Brinkhues, Bonn
  • Dr. Hans-Gernot Jung +, Kassel
  • Dr. Christian Oeyen, Siegburg
  • D. Karlheinz Stoll, Schleswig
  • Konrad Liebler, Nürnberg
  • Dr. Gottfried Seebaß, Heidelberg
  • Dr. Sigisbert Kraft, Karlsruhe
  • Manfred Kießig, Hannover
  • Edgar Nickel, Freiburg
  • Jan Rohls, München
  • Dr. Michael Dömer, Frankfurt
  • Dr. Hartmut Löwe, Hannover
  • Bernhard Heitz, Rosenheim

 

Artikel-URL: https://www.confessio.de/artikel/48