Moscheebauprojekt in Leipzig: Einsprüche abgelehnt
Die Widersprüche von drei Nachbarn gegen den im Herbst 2014 erteilten Bauvorantrag in Bezug auf einen Moscheebau der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Leipzig-Gohlis wurden von der sächsischen Landesdirektion als unbegründet abgelehnt. Der Bau füge sich nach Auffassung der Behörde in die nähere Umgebung ein und die Nachbarn würden dadurch auch nicht unzumutbar beeinträchtigt.
Geplant war ein vergleichsweise kleines Gebäude mit einer Zentralkuppel und zwei 12 Meter hohen Zierminaretten auf einer Grundfläche von 170 Quadratmetern. Nach dieser Entscheidung kann die Gemeinde nun einen Bauantrag stellen. Zuvor soll noch ein Architekturwettbewerb ausgerichtet werden. Bis zum eigentlichen Baubeginn könnte es noch ein bis zwei Jahre dauern.
Die Moschee wäre dann das erste äußerlich als solches erkennbare muslimische Gotteshaus in Sachsen. Von daher erklärt sich die starke Symbolbedeutung des Baues, die immer wieder zu heftigen Protesten von Islamgegnern führt. So wurde z.B. im November 2013 ein Anschlag auf das Baugelände verübt, bei dem Schweineköpfe aufgespießt worden waren.
Dass die Ahmadiyya Muslim Jamaat eine Sonderstellung am Rande des Islam einnimmt und keineswegs mit dem übrigen sunnitischen oder schiitischen Islam in einem Atemzug behandelt werden kann, spielt in der Mehrzahl der Diskussionen um dieses Moscheebauprojekt keine erkennbare Rolle. Die Ahmadiyyas sind im Unterschied zu allen anderen Muslimen der Meinung, dass die Offenbarung Gottes nicht mit Mohammed abgeschlossen ist, sondern weitere Mitteilungen u.a. durch den von ihnen als Messias verehrten Imam Mahdi, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad Qadiani erfolgten. Deshalb werden sie z.B. in ihrem Ursprungsland Pakistan blutig verfolgt und als nicht zum Islam gehörig angesehen. In ihrer Auffassung zur fortgesetzten Offenbarung und der daraus resultierenden Außenseiterposition innerhalb der eigenen Religion sind sie mit den Mormonen vergleichbar, die eine ähnliche Position im Christentum einnehmen. Für staatliche Belange wie das Baurecht dürfen solche innerreligiösen theologischen Kontroversen jedoch keine Rolle spielen. Die Ahmadiyya-Gemeinschaft ist seit Juni 2013 als erste muslimische Gemeinschaft Deutschlands in Hessen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.
Es ist erschreckend zu beobachten, wie in Diskussionen in Leserbriefspalten zu diesem Bauprojekt die Angst vor einem gewalttätigen Islam dschihadistischer Prägung vielfach dazu führt, dass daran völlig unbeteiligten Ahmadiyyas das Recht auf Religionsfreiheit in unserem Land abgesprochen wird. Das ist wie wenn Fans vom FC Bayern München Stadionverbot bekämen, weil die Dresdner Dynamo-Hooligans mal wieder randaliert haben. Gewiss – sie mögen auch Fußball, aber weder haben sie irgendetwas mit den Dynamo-Fans zu tun, noch könnten sie etwas dafür oder dagegen tun.
Die offensichtlich von keiner näheren Kenntnis des Gegenübers getrübte fanatisierte und pauschale Ablehnung der anderen Religion durch diese Islamgegner unterscheidet sich nur noch graduell von der religiösen Intoleranz der IS-Terroristen, vor denen sie eigentlich warnen wollen. Das deutsche Grundgesetz garantiert Religionsfreiheit. Dazu gehört auch das Recht, sich angemessene Gebetsstätten zu errichten. Diejenigen, welche (zu Recht) nachdrücklich die Akzeptanz des Grundgesetzes von Muslimen einfordern, sollten auch selbst dessen Grundprinzipien nicht außer Acht lassen.
Geplant war ein vergleichsweise kleines Gebäude mit einer Zentralkuppel und zwei 12 Meter hohen Zierminaretten auf einer Grundfläche von 170 Quadratmetern. Nach dieser Entscheidung kann die Gemeinde nun einen Bauantrag stellen. Zuvor soll noch ein Architekturwettbewerb ausgerichtet werden. Bis zum eigentlichen Baubeginn könnte es noch ein bis zwei Jahre dauern.
Die Moschee wäre dann das erste äußerlich als solches erkennbare muslimische Gotteshaus in Sachsen. Von daher erklärt sich die starke Symbolbedeutung des Baues, die immer wieder zu heftigen Protesten von Islamgegnern führt. So wurde z.B. im November 2013 ein Anschlag auf das Baugelände verübt, bei dem Schweineköpfe aufgespießt worden waren.
Dass die Ahmadiyya Muslim Jamaat eine Sonderstellung am Rande des Islam einnimmt und keineswegs mit dem übrigen sunnitischen oder schiitischen Islam in einem Atemzug behandelt werden kann, spielt in der Mehrzahl der Diskussionen um dieses Moscheebauprojekt keine erkennbare Rolle. Die Ahmadiyyas sind im Unterschied zu allen anderen Muslimen der Meinung, dass die Offenbarung Gottes nicht mit Mohammed abgeschlossen ist, sondern weitere Mitteilungen u.a. durch den von ihnen als Messias verehrten Imam Mahdi, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad Qadiani erfolgten. Deshalb werden sie z.B. in ihrem Ursprungsland Pakistan blutig verfolgt und als nicht zum Islam gehörig angesehen. In ihrer Auffassung zur fortgesetzten Offenbarung und der daraus resultierenden Außenseiterposition innerhalb der eigenen Religion sind sie mit den Mormonen vergleichbar, die eine ähnliche Position im Christentum einnehmen. Für staatliche Belange wie das Baurecht dürfen solche innerreligiösen theologischen Kontroversen jedoch keine Rolle spielen. Die Ahmadiyya-Gemeinschaft ist seit Juni 2013 als erste muslimische Gemeinschaft Deutschlands in Hessen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.
Es ist erschreckend zu beobachten, wie in Diskussionen in Leserbriefspalten zu diesem Bauprojekt die Angst vor einem gewalttätigen Islam dschihadistischer Prägung vielfach dazu führt, dass daran völlig unbeteiligten Ahmadiyyas das Recht auf Religionsfreiheit in unserem Land abgesprochen wird. Das ist wie wenn Fans vom FC Bayern München Stadionverbot bekämen, weil die Dresdner Dynamo-Hooligans mal wieder randaliert haben. Gewiss – sie mögen auch Fußball, aber weder haben sie irgendetwas mit den Dynamo-Fans zu tun, noch könnten sie etwas dafür oder dagegen tun.
Die offensichtlich von keiner näheren Kenntnis des Gegenübers getrübte fanatisierte und pauschale Ablehnung der anderen Religion durch diese Islamgegner unterscheidet sich nur noch graduell von der religiösen Intoleranz der IS-Terroristen, vor denen sie eigentlich warnen wollen. Das deutsche Grundgesetz garantiert Religionsfreiheit. Dazu gehört auch das Recht, sich angemessene Gebetsstätten zu errichten. Diejenigen, welche (zu Recht) nachdrücklich die Akzeptanz des Grundgesetzes von Muslimen einfordern, sollten auch selbst dessen Grundprinzipien nicht außer Acht lassen.
HL / mdr.de 29.06.2015
Artikel-URL: https://www.confessio.de/index.php/news/839
30. Juni 2015
Dieser Beitrag ist erschienen in
Confessio 2/2015
ab Seite 08