Kaloku-Kinderland bleibt geschlossen
Der „erste keltische Kindergarten Deutschlands“ – so eine frühere Selbstbezeichnung des Rotenburger „Kaloku-Kinderland“ – bleibt geschlossen (vgl. Confessio 3/2010, S. 2). Das Verwaltungsgericht Kassel bestätigte den Entzug der Betriebserlaubnis durch das Sozialministerium.
Das Gericht sah ebenso wie die zuständigen Behörden eine Gefährdung des Kindeswohles und eine mangelnde Bereitschaft der Träger, diese Gefährdung abzuwenden. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass „erzieherische Entscheidungen nicht auf fachlicher Ebene gefällt, sondern mittels wissenschaftlich nicht anerkannter Methoden, d.h. mit Hilfe sogenannter HUNA-Techniken – einer esoterischen Interpretation der alten schamanisch geprägten Naturreligion Hawaiis mit psychologischen, religiösen und magischen Elementen – getroffen worden seien. So seien erzieherische Fragen ‚ausgependelt‘ worden und man habe mit ‚besprochenen Salzen‘ Einfluss auf die Befindlichkeit der Kinder zu nehmen versucht. Eine von derart hoffnungslosen Einschätzungen getragene Erziehung, sei geeignet, das Wohl der Kinder zu gefährden.“ heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichtes.
Das Gericht sah ebenso wie die zuständigen Behörden eine Gefährdung des Kindeswohles und eine mangelnde Bereitschaft der Träger, diese Gefährdung abzuwenden. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass „erzieherische Entscheidungen nicht auf fachlicher Ebene gefällt, sondern mittels wissenschaftlich nicht anerkannter Methoden, d.h. mit Hilfe sogenannter HUNA-Techniken – einer esoterischen Interpretation der alten schamanisch geprägten Naturreligion Hawaiis mit psychologischen, religiösen und magischen Elementen – getroffen worden seien. So seien erzieherische Fragen ‚ausgependelt‘ worden und man habe mit ‚besprochenen Salzen‘ Einfluss auf die Befindlichkeit der Kinder zu nehmen versucht. Eine von derart hoffnungslosen Einschätzungen getragene Erziehung, sei geeignet, das Wohl der Kinder zu gefährden.“ heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichtes.
HL / www.vg-kassel.justiz.hessen.de /
AZ: 5 K 484/10.KS
Artikel-URL: https://www.confessio.de/news/666
15. Aug. 2011
Dieser Beitrag ist erschienen in
Confessio 4/2011
ab Seite 01