Österreich: Pastafari keine anerkannte Bekenntnisgemeinschaft

Spaghettimonster verliert vor Gericht
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Emblem des Fliegenden Spaghettimonsters

Die Satire-Religion der Pastafaris - auch bekannt als „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ (KdFSM) kämpft in Österreich um seine Anerkennung als Bekenntnisgemeinschaft. Das dortige Religionsrecht sieht zwei Stufen einer staatlichen Anerkennung vor. Das Kuriose daran: die Mitglieder halten ganz überwiegend nichts von Religion. Sie sind größtenteil atheistisch und laizistisch eingestellt. Insofern geht es in Wirklichkeit auch gar nicht darum, für ihren - bewusst möglichst abstrus konstruierten - „Glauben“ echte Anerkennung und Rücksichtnahmen zu erhalten. Anliegen dieser Auseinandersetzung ist es vielmehr, die Anerkennung von und Rücksicht auf Religionen generell zu kritisieren und als lächerlich darzustellen. Denn wenn die KdFSM solche Anerkennung erhält - obwohl sie absurde Thesen vertritt - dann zeige das, wie absurd Religion überhaupt ist. In dem angeblichen Ringen um Anerkennung versteckt sich also das Gegenteil: der Kampf um Abschaffung von Rücksichtnahmen auf Religion im öffentlichen Bereich. 

Dies hat jetzt einen Dämpfer hinnehmen müssen. Das österreichische Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass es der KdFSM an einer „hinreichend organisierten Gemeinschaft, in deren Rahmen mindestens 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich am religiösen Leben der Bekenntnisgemeinschaft teilhaben“, mangele. Dass die Pastafaris vor allem virtuell über das Internet organisiert sind, ließ das Gericht nicht gelten. Die Beschwerde gegen den Bescheid des Kultusamtes wurde abgewiesen.

Der Kampf ist damit noch nicht ausgefochten, denn die Pastafaris sammeln Spenden für die Verfahrenskosten der nächsten Instanz und wollen notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) klagen. Dessen Aufgabe ist es, die Menschenrechte - einschließlich der Religionsfreiheit - zu schützen. Das könnte also nochmal spannend werden.

http://religion.orf.at/stories/2903578/

Artikel-URL: https://www.confessio.de/news/1181

Autor
HL
Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 2/2018 ab Seite 05