Impulse aus Busan

Zehnte Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Busan (Südkorea)
Alle sieben Jahre kommt die Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) seit dessen Gründung im Jahr 1948 aus allen Teilen der Welt zusammen. Die Vollversammlung ist das höchste beschließende Gremium des ÖRK und damit gewissermaßen die Generalsynode der weltweiten Kirchengemeinschaft. An der 10. Vollversammlung, die vom 30. Oktober bis 8. November 2013 in Busan (Südkorea) stattfand, haben über 3000 Delegierte teilgenommen.

Einheit - im Glauben und in Gerechtigkeit

Die Vielfalt der Probleme von Christen in der modernen Welt spiegelt sich in dem breiten Spektrum der Texte und Beschlüsse aus Busan wider. Als Leitlinie und theologische Klammer der unterschiedlichen Berichte, Stellungnahmen und Appelle kann die Erklärung zur Einheit angesehen werden „Gottes Gabe und Ruf zu Einheit – und unser Engagement“. Die Zustände in der Welt werden darin mit den biblischen Aussagen zum Wirken Gottes in der Welt und zur Aufgabe der Christen in Beziehung gesetzt: „Die Einheit der Kirche, die Einheit der menschlichen Gemeinschaft und die Einheit der ganzen Schöpfung gehören zusammen. Sie sind untrennbar miteinander verbunden. Die Einheit der Kirche setzt ein Leben in Gerechtigkeit und Frieden voraus, das uns anspornt, gemeinsam für Gerechtigkeit und Frieden in Gottes Welt einzutreten.“ Im Blick auf die theologischen Einigungsbemühungen heißt es in dem Dokument: „Getreu dieser gemeinsamen Berufung werden wir gemeinsam nach der vollen sichtbaren Einheit der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche streben, bis wir unsere Einheit am Tisch des Herrn bekunden können.“

Zu den Dokumenten der Vollversammlung gehört auch die von der Kommission für Glaube und Kirchenverfassung vorbereitete Studie zur Ekklesiologie „Die Kirche - auf dem Weg zu einer gemeinsamen Vision“. Der Text wird jetzt mit der Bitte um Reaktionen an alle ÖRK-Mitgliedskirchen verschickt.

Erklärungen

Die Delegierten zeigten sich auf der Vollversammlung besorgt über die „Präsenz und das Zeugnis der Christen im Nahen Osten“, die Situation in der Demokratischen Republik Kongo und das 100-jährige Gedenken an den armenischen Völkermord von 1915. All diese Themen wurden in Busan als Protokollpunkte eingebracht.

Die Erklärung mit dem Titel „Politisierung von Religion und Rechte religiöser Minderheiten“ ruft die weltweite ökumenische Gemeinschaft auf, als Vermittlerin mit ihren jeweiligen Regierungen „Strategien zum wirksamen Schutz von Menschen und Gemeinschaften von Minderheitsreligionen gegen Bedrohungen oder Gewaltakte durch nichtstaatliche Akteure zu entwickeln“. Zudem fordert sie „gemeinsame und koordinierte Bemühungen seitens der religiösen, zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteure [...], um den Rechtsverletzungen gegenüber religiösen Minderheiten und deren Religions- und Weltanschauungsfreiheit entgegenzutreten“.

In der Erklärung über „Frieden und Wiedervereinigung auf der koreanischen Halbinsel“ fordern die Kirchen „alle Akteure in der Region [auf], sich an einem kreativen Friedensprozess auf der koreanischen Halbinsel zu beteiligen, indem alle Militärübungen auf der koreanischen Halbinsel unterlassen werden, ausländische Interventionen unterbleiben, ausländische Truppen abgezogen und Militärausgaben reduziert werden“.

Eine weitere Erklärung mit dem Titel „Menschenrechte Staatenloser“ appelliert an die Kirchen, „in einen Dialog mit den Staaten zu treten, damit diese Maßnahmen verabschieden, die staatenlosen Menschen eine Staatsangehörigkeit geben und sie mit gültigen Ausweispapieren ausstatten“. Zudem ermutigt der Text die Kirchen, die Zivilgesellschaft, Menschenrechtsorganisationen sowie die Institutionen der Vereinten Nationen und regionale Organisationen zu wirksamer Zusammenarbeit, damit Staatenlosigkeit reduziert und ausgerottet werden kann.

Die Erklärung über den „Weg zum gerechten Frieden“ stellt eine weitere bedeutende Stellungnahme dar. Darin wird bekräftigt, dass „Frieden ein Lebensmuster [ist], in dem sich die Mitwirkung des Menschen an der Liebe Gottes und seiner Fürsorge für die Welt und die ganze Schöpfung widerspiegelt“. Parallel zu dieser Aussage erfolgt eine Empfehlung zu konkretem Handeln und es wird die Verpflichtung angesprochen, „durch das Streben nach Frieden und den Schutz des Lebens Gottes Liebe zur Welt zu teilen“.

„Gemeinsam verpflichten wir uns, die Menschenwürde zu schützen, in unseren Familien und Gemeinschaften Gerechtigkeit zu üben, Konflikte gewaltlos zu lösen und alle Massenvernichtungswaffen zu verbieten“, ist in der Erklärung zu lesen.

Organisation

Die Vollversammlung wählte mit Agnes Abuom von der Anglikanischen Kirche in Kenia erstmalig eine Frau und eine Afrikanerin zur Vorsitzenden des ÖRK-Zentralausschusses. Stellvertretende Vorsitzende wurden Bischöfin Mary Ann Swenson (Evangelisch-methodistische Kirche, USA), und der Theologieprofessor Dr. Gennadios von Sassima, Ökumenisches Patriarchat von Konstantinopel, der an vielen ökumenischen Dialogprojekten beteiligt ist und zudem zum Zentralausschuss der Konferenz Europäischer Kirchen gehört.

Eine Reihe von Satzungsänderungen betrafen in erster Linie formale Fragen der Organisaiton des ÖRK und seiner Gremien.

Eine Grußbotschaft von Papst Franziskus kündigte eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Weltkirchenrat an, wobei die neue Vision der Ökumene das gemeinsame Bemühen um die Menschenwürde einschließen müsse, berichtete Karl Kardinal Koch in Busan. Auch von dem Leiter der Weltgemeinschaft der Pfingstkirchen, Pfarrer Prince Guneratnam, wurde in Busan eine stärkere Zusammenarbeit mit dem ÖRK gewünscht.

HL / wcc2013.info

Artikel-URL: https://www.confessio.de/artikel/314

Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 4/2013 ab Seite 20