Schaufenster vom Königreich Deutschland
Schaufenster vom „Königreich Deutschland“ in Wittenberg

Fitzeks Königreich unter Druck

Razzien, Rückschläge, Revisionen

Razzia in 10 Objekten

Peter Fitzek, Gründer des Phantasiestaates „Königreich Deutschland“ gerät zunehmend unter Druck. So hatte die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) am 29.11.2023 in einer breit angelegten Polizeiaktion Durchsuchungen in 10 Objekten der Reichsbürgerbewegung in mehreren Bundesländern veranlasst. 

In einer Pressemeldung erklärte die BaFin, sie gehe gegen den hinter dem „Königreich Deutschland“ stehenden Hauptbeschuldigten mit Nachdruck und den ihr zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Mitteln vor. Zudem seien die Verstöße in den vergangenen Jahren konsequent, wiederholt und unmittelbar bei den zuständigen Staatsanwaltschaften angezeigt worden. „Die illegalen Bank- und Versicherungsgeschäfte des „Königreichs Deutschland“ sind Straftaten, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren geahndet werden können.“ betont die BaFin. Es wurden bei der Maßnahme, an der ca. 300 Beamte beteiligt waren, neben Computern, Speichermedien und Akten auch ca. 45 000 Euro Bargeld, mehrere Goldbarren und Munition beschlagnahmt.

Vorkaufsrecht in Halsbrücke

In Halsbrücke bei Freiberg hatten Fitzeks Anhänger das Kanzleigut für das Königreich erwerben wollen. Daraus wird nun auch nichts. Der Stadtrat von Freiberg und der Gemeinderat von Halsbrücke haben am 7.12.2023 mit großer Mehrheit entschieden, von ihrem Vorkaufsrecht gebrauch zu machen. Die Idee von der angestrebten Autarkie im Königreich dürfte damit wesentlich deutlicher als ferne Utopie erkennbar sein. 

Urteil: 8 Monate wegen Körperverletzung

Das Amtsgericht Wittenberg hatte bereits im Juli Peter Fitzek wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er hatte im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg nach einer verbalen Auseinandersetzung eine Frau gestoßen und getreten. 

In einem Video, in dem er von der Verurteilung berichtet, erwähnt er mit keiner Silbe die Gründe für den Prozess, reagiert aber auf ein grundsätzliches Problem: Wieso muss sich der „Oberste Souverän“ des Königreiches überhaupt vor der Justiz der BRD verantworten? Der Vorgang selbst zerstört die Glaubwürdigkeit von Fitzeks Behauptungen, man könne einfach so aus dem Rechtskreis der Bundesrepublik heraustreten. Seine Antwort: „Alle Verfahren die Wir führen, sind Wir nur deswegen eingegangen, um Freiheit für die Allgemeinheit zu erschaffen.“ Welchen Gewinn die Allgemeinheit aber davon haben sollte, wenn Körperverletzungen unbestraft bleiben würden, erklärt er nicht. Statt dessen gibt er aber noch Einblicke in sein Rechtsverständnis. Demnach würde ein Amtsrichter „niemals Recht sprechen, sondern immer nur ein Urteil fabrizieren.“ Deshalb habe er auch Berufung eingelegt. Das Urteil ist demzufolge noch nicht rechtskräftig. 

HL

 

Dr. Harald Lamprecht

ist Beauftragter für Weltanschauungs- und Sektenfragen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und Geschäftsführer des Evangelischen Bundes Sachsen.

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 3/2023 ab Seite 5