Gemeinsamer Schwimmunterricht zumutbar

EGMR: Soziale Integration rechtfertigt Einschränkung der Religionsfreiheit

Das staatliche Interesse an der sozialen Integration rechtfertigt die Einschränkung der Religionsfreiheit im Blick auf den gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

In Basel hatten zwei muslimische Familien versucht, ihre neun und elfjährigen Töchter vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht abzumelden. Die Schulbehörden hatten den Familien umfassende Zugeständnisse gemacht, u.a. das Tragen eines Ganzkörperschwimmanzuges („Burkini“) gestattet. Gegen das verhängte Bußgeld hatten die Eltern geklagt.

Weil der Schulunterricht besonders für Kinder mit Migrationshintergrund im Prozess der sozialen Integration eine herausgehobene Rolle spiele, sei es im Interesse der Kinder, an allen Bildungs- und Erziehungsangeboten der Schule teilzunehmen, erklärten die Straßburger Richter. Dieses gesamtgesellschaftliche Interesse wiege schwerer, als die persönlichen religiösen Vorstellungen der Familie.

 

zeit.de 10.01.2017

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Autor
HL
Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 2/2017 ab Seite 21