Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Am 19. Dezember 2000 hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas geurteilt. Das Urteil ist kein reiner Sieg für die Zeugen Jehovas, auch wenn es der Verfassungsbeschwerde formal recht gibt. Zugleich definiert es die Aufgaben und Grenzen der staatlichen Verantwortung für Religionsgemeinschaften, die bei der Verleihung von Körperschaftsrechten zu beachten sind. Die Entscheidung über eine Anerkennung der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht noch aus und ist an die Gerichte zurückverwiesen. Dabei haben die Verfassungsrichter aber klarere Vorgaben gemacht, worauf in diesen Verfahren zu achten ist und insbesondere den Grundsatz der Rechtstreue hervorgehoben. Der Staat darf einen Status (wie den einer KdöR), der besondere Machtmittel und einen erhöhten Einfluss in Stat und Gesellschaft vermittelt, nicht an eine Religionsgemeinschaft verleihen, gegen die einzuschreiten er zum Schutz grundrechtlicher Rechtsgüter berechtigt oder gar verpflichtet wäre. In wieweit dies bei den Zeugen Jehovas der Fall ist, müssen nun die Gerichte klären.

 


Wichtige Texte dazu:

 


Erklärungen, Meinungen, Kommentare zum Urteil

  • Presseerklärung der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen
    Es ist zu begrüßen, dass das BVG damit das Recht auf Religionsfreiheit erneut unterstreicht und eine Gemeinschaft nicht nach ihren Glaubensinhalten, sondern nach dem tatsächlichen Verhalten ihren Mitgliedern gegenüber beurteilt. Damit trägt das BVG jenen Betroffenen Rechnung, die vom rigiden Umgang der Leitung der Zeugen Jehovas mit den Mitgliedern, mit Aussteigern und mit Kindern berichten. (mehr...)
     
  • Aus dem Kommentar des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass nunmehr der Religionsgemeinschaft der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen ist. Vielmehr legt das Bundesverfassungsgericht im einzelnen dar, dass das Gesamtverhalten der Religionsgemeinschaft insbesondere im Verhältnis zu ihren Mitgliedern, die Einhaltung der fundamentalen Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung und die tragenden Grundsätze des Staatskirchenrechts einhalten muss. (mehr...)
     
  • Presseerklärung der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland zum Urteil
    Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Trennung von Staat und Kirche betont und die Gleichwertigkeit aller Religionen hervorgehoben. (mehr...)
     
  • Presseklärung von Renate Rennebach, Sektenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
    Vergabekriterien für Körperschaftsrechte müssen präzisiert werden (mehr...)
     
  • Nürnberger Zeitung: Interview mit Professor Christoph Link zum Karlsruher Urteil
    Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht, dass sich das Engagement nicht gegen den demokratischen Staat richten darf. (mehr...)
     
  • Presseerklärung von Hansjörg Hemminger und Joachim Keden
    Das BVG stellte erstmals fest, daß für die Verleihung der Körperschaftsrechte nicht nur formale Kriterien (Größe und Beständigkeit einer religiösen Organisation etc.) gelten, sondern auch die tatsächliche Respektierung von Grundrechten nach innen und außen. (mehr...)

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