Freiheit der Kunst oder satanistisches Ritual?

Hermann Nitschs Orgien-Mysterien-Theater in Leipzig und die Frage nach den Grenzen der Kunst

Es war der Abschied des Intendanten des Leipziger Centraltheaters, dass dieser das „Orgien-Mysterien-Theater“ des Wiener Aktionskünstlers Hermann Nitsch(1) nach Leipzig geholt hat. Dieses Werk lässt sich als „eine Mischung aus Konzert, Theater, Malaktion, Weinverkostung, Performance und Selbsterfahrungskurs“ charakterisieren.(2) Weil nackte Schauspieler auf der Bühne auch in Leipzig inzwischen schon zur Normalität geworden sind, bezieht das Stück seine provokative Energie vor allem aus dem drastischen Einsatz von geschlachteten Tieren und von Blut.

Gesamtkunstwerk Blutspektakel

Der Spielplan des Leipziger Centraltheaters beschrieb das Stück so: „Bereits Ende der 50er Jahre hatte Nitsch die Idee zu dem Blutspektakel als Gesamtkunstwerk aus Musik, Theater und Malerei entworfen, die künftig sein Schaffen bestimmen sollte. Er nennt es ein „Lebensfest“, in dem er Elemente aus der katholischen Liturgie, der freudschen Psychoanalyse, der Bibel und kultische Handlungen miteinander vereint. Starke Sinneseindrücke und psychologische Extremerfahrungen bestimmen seine Kunst, die Verdrängtes wieder an die Oberfläche bringen soll.“

Was das praktisch bedeuten sollte, war auch vorher kein Geheimnis – schließlich war die Leipziger bereits die 138. Aktion von Nitsch. Ausführlich kann man auf Fotos und Videos im Internet sehen, mit welchen Mitteln die beschriebenen „psychologischen Extremerfahrungen“ erzielt werden sollen: Mit Blut besudelte Darsteller in weißer Kleidung wühlen in den Eingeweiden geschlachteter und gekreuzigter Tiere, dazu nackte Menschen an Kreuze gefesselt, die dabei mit literweise Blut übergossen werden. Begleitet wird dies mit Musik von zahlreichen Instrumentalisten. Den Abschluss der Blutorgie soll ein dionysisches Fest mit großem Gelage bilden, bei dem der Wein in Strömen fließt und die Zuschauer aktiv einbezogen sind.

Tierschutzproteste

Das Stück war schon im Vorfeld sehr umstritten. Insbesondere zahlreiche Vertreter von Tierschutzverbänden protestierten gegen die Aufführung. Der Leipziger Oberbürgermeister hatte noch während der Generalprobe unter Verweis auf das Tierschutzgesetz den Verantwortlichen untersagt, Tierprodukte zu verwenden oder zu beziehen, deren Bereitstellung die Tötung von Tieren eigens für die Inszenierung voraussetzt. Der Intendant hielt gleichwohl an der Aufführung fest und beteuerte, dass die Bestimmungen des Tierschutzgesetztes eingehalten würden. Das Theater bemühte sich, die aufgebrachten Tierschützer zu besänftigen und benutzte dabei zur Rechtfertigung im Wesentlichen die Argumentation von Nitsch: „Hier im Theater findet kein Zynismus, keine Ironie, kein leichtfertiges Umgehen mit der Würde und dem Ansehen von Menschen oder Tieren statt, sondern ein hochkonzentrierter Versuch, einen Raum zu schaffen, in dem man bestimmte Grenzerfahrungen, die wir verdrängt haben, machen kann“, sagte Chefdramaturg Uwe Bautz im Gespräch mit der Leipziger Volkszeitung.(3)

Verbotsrufe

In der Arbeitsstelle für Weltanschauungsfragen trafen kurz vor und überwiegend nach der Aufführung über hundert Briefe und Postkarten einer offenbar per email und Fax verbreiteten Kampagne ein. Deren Absender lagen überwiegend in Süddeutschland, der Schweiz und Österreich, auch aus Luxemburg und Frankreich kamen einzelne Sendungen. Die allermeisten von ihnen enthielten wörtlich den gleichen Text. Darin wurde die Aufführung als Ausdruck einer „Volksdämonisierung durch Satanssekten“ gesehen, die nicht mehr durch die Kunstfreiheit gedeckt sei, und eine ggf. veränderte Gesetzgebung gefordert, um solches zu verhindern. Ein offener Brief aus Chemnitz fordert von der Arbeitsstelle für Weltanschauungsfragen ein kraftvolles Einschreiten: „Stellen Sie sich jetzt wie einst Luther vor das Volk und sprechen ein Machtwort; und sorgen Sie kraft Ihres Amtes für ein Verbot solcher Greultaten!“ Nun ist die Vorstellung absurd, diese Arbeitsstelle hätte die Macht, wie ein Diktator ein solches Verbot auszusprechen. Schon die dahinter stehende Idee einer autoritären Kirchenregierung, die den Staat anweisen könnte, unbequeme („entartete“!) Kunstprojekte einfach zu untersagen, verlangt deutlichen Widerspruch. Mit den demokratischen Errungenschaften der friedlichen Revolution, die dieser Briefschreiber dazu noch mit viel Pathos anführt, hätte das absolut nichts gemeinsam. Wir haben als Christen in dieser Frage zum Glück keine andere Macht als die moralische und die der Überzeugung durch das bessere Argument.

Grenzüberschreitung

In einer anderen inhaltlichen Hinsicht ist den Schreibern der Protestbriefe hingegen zuzustimmen: „…wo zuckende Tierleichenteile, Eingeweide und literweise Blut barbarisch in Szene gesetzt werden, werden moralische Sperrmechanismen gewaltsam aufgebrochen und unser geistiges Auto-Immunsystem außer Kraft gesetzt!“ warnt der genannte offene Brief. Künstler und Theater sind sich in der Tat einig darin, dass die Performance dazu dienen soll, Tabus zu brechen und Grenzen zu überschreiten. Das ist das erklärte Ziel. Die Ausführungen der Veranstalter erwecken allerdings den Eindruck, als sei das als Selbstzweck Rechtfertigung genug. Das ist es aber nicht. Kunst braucht Freiheit, aber auch die Kunst hat eine Verantwortung. Sie muss sich befragen lassen, wozu ihr Handeln dient und ist für die Folgen mit verantwortlich.

Kunstfreiheit

Nun ist es oft das Anliegen von Kunst, aufzurütteln, gewohnte Sicht- und Denkweisen zu durchbrechen, neue ungeahnte Perspektiven einzunehmen, um auf diese Weise kritisch reflektierend die Umstände des Daseins neu in den Blick zu nehmen. Damit sie dies kann, ist die Freiheit der Kunst im Grundgesetz stark verankert. Sie muss provokativ sein dürfen, um ihr Wesen verwirklichen zu können. Schon immer hat insbesondere die Bühnenkunst mit ihren Mitteln es vermocht, den Verhältnissen der Zeit einen Spiegel vorzuhalten und damit auch zum Motor gesellschaftlicher Veränderungsprozesse zu werden. Doch in welche Richtung treibt eine Aufführung die Veränderung? Diese Frage ist von entscheidender Bedeutung in der Diskussion über die Angemessenheit bestimmter szenischer Mittel. Wenn in der ausgehenden DDR z.B. die Ritter der Tafelrunde als alterndes Politbüro inszeniert wurden, hatte dies politische Sprengkraft hin zu einer freien Gesellschaft. Wenn hingegen in einer freiheitlichen Gesellschaft die Überwindung von Ekelgrenzen und die Befreiung von Mitgefühl theatralisch inszeniert werden sollen, so fällt diese Entwicklung auf der anderen Seite vom Pferd. Ist es wirklich erstrebenswert, ein Theaterpublikum in die seelischen und emotionalen Abgründe zu führen, wenn ein Mensch an ein totes Schwein gefesselt wird? Wo führt so etwas hin?

Wiener Aktionismus und die AAO

Die Protestbriefschreiber meinten, in dem Drama das zersetzende Wirken von Satanssekten zu erblicken. Soweit erkennbar ist Hermann Nitsch weder unmittelbarer Anbeter des Teufels noch Anhänger einer satanistischen Gruppierung. Zusammen mit Otto Mühl und weiteren gehört Nitsch aber zu den zentralen Protagonisten des sog. „Wiener Aktionismus“. Dabei handelt es sich um eine Gruppe, die im Namen der Kunst bereits Ende der 1960er Jahre mit skandalträchtigen Aktionen von sich Reden machte. Schon damals wurden bewusst und absichtsvoll alle Grenzen des Anstandes und Geschmacks mutwillig übertreten. Es ging darum, durch aggressive Tabuverletzung die Gesellschaft zu schockieren. Die Aktionen können einerseits im Kontext der 1968er revolutionären Bewegung betrachtet werden. Andererseits haben sie einen eigenständigen Charakter.

Otto Mühl gründete die „Aktionsanalytische Organisation“. Diese von Beobachtern auch als Psychosekte beschriebene Gemeinschaftsbildung(4) trat an, um von den engstirnigen Begrenzungen kleinbürgerlicher Lebensmoral zu befreien. Das sozialsexuelle utopische Projekt, das dabei heraus kam, war für nicht wenige Mitglieder ein schrecklicher Leidensweg. 1988 wurde Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs erstattet. 1991 wurde Mühl zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kunstszene hat das nicht gestört. Seine Bilder stiegen im Wert und auch nach seiner Haftentlassung wurden neue Ausstellungen organisiert.(5) Von seinen Ideen beeinflusst war das „Zentrum für experimentelle Gesellschaftsgestaltung“ (ZEGG) in Belzig (südlich von Berlin). Nicht weit von dessen Ableger „Tamera“ in Portugal hat Otto Mühl jetzt seinen Wohnsitz. Im Rückblick ist überdeutlich: Zu sozialer Verantwortung haben die spektakulären Aktionen und Tabubrüche jedenfalls nicht geführt.

Ekeltraining

Während Mühl seine Experimente als Psycho-Guru in einer Kommune mit freier Sexualität auslebte, blieb Hermann Nitsch bis in die Gegenwart bei seinem einmal entwickelten „Orgien-Mysterien-Theater“. Dieses enthält wesentlich Elemente eines Ekeltrainings. Es gibt Dinge, die für gewöhnlich als unangenehm und abstoßend empfunden werden, wie hier der Umgang mit Eingeweiden, Blut und getöteten Tieren. Durch die krasse Überreizung soll dieses (gesunde) Empfinden überwunden werden, um „neue Erkenntnisse“ zu gewinnen. Ekeltraining zur angeblichen Bewusstseinserweiterung wurde auch von Aussteigern aus der Gruppe um Michael Dietmar Eschner berichtet, der als Anhänger von Aleister Crowley dessen neosatanistische Ideologie der Selbstvergottung durch Magie propagiert hat. Nun kann und soll nicht die erlebte Psychofolter in der Eschner-Gruppe mit der Teilnahme an einer Theateraufführung auf eine Stufe gestellt werden. Wohl aber soll darauf hingewiesen werden, dass in beiden Fällen für eine angeblich nötige Bewusstseinserweiterung die normalen menschlichen Ekelgrenzen geopfert werden. Diejenigen Vertreter der Künstlerszene, die Hermann Nitsch protegieren, müssen sich schon fragen lassen, welchen Geist sie damit fördern.

Blasphemie?

Auf die Frage, ob und in wieweit die Blutorgie von Nitsch auch blasphemische Elemente enthält, indem es Kreuzigungen vornimmt und kirchliche Liturgien in einer Blutorgie nachzustellen beansprucht, kann hier nicht weiter diskutiert werden. Es genügt anzunehmen, dass es sicherlich durchaus dem Anliegen von Nitsch entspräche. In den Berichten treten die pseudoreligiösen liturgischen Elemente hinter dem Blutspektakel zurück. Die Persiflierung kirchlicher Rituale mag im katholischen Wien der 60er Jahre noch provokative Kraft gehabt haben, im säkularisierten Leipzig interessiert das keinen Kommentator mehr tiefergehend.

Kann man Blasphemie verbieten? In der Praxis ist das ohne erhebliche Kollateralschäden für die Freiheit kaum möglich. Der fälschlich so genannte Gotteslästerungsparagraph des deutschen Strafgesetzbuches (§166) schützt weder die Ehre Gottes noch das religiöse Gefühl, sondern den öffentlichen Frieden und stellt dessen mutwillige Störung durch gezielte religiöse Beleidigungen unter Strafe. Als solcher hat er Sinn. Gleichwohl ist er in der jüngeren Rechtsgeschichte so gut wie nie angewandt worden.

Im Blick auf die Mohammed-Karikaturen einer dänischen Zeitung ist es im Gegenteil einer gefühlten Mehrheit der Deutschen sehr wichtig, dass Presse- und Kunstfreiheit über dem religiösen Empfinden bestimmter religiöser Gruppen stehen und nicht an deren möglicherweise sehr enge Tabu-Grenzen gebunden sind.

Kunst und Verantwortung

Die Freiheit der Kunst ist ein hohes Gut. Kunst muss auch provozieren dürfen. Aber auch dabei gelten die Grenzen der Gesetze. Dieses mit juristischen Mitteln weiter einschränken zu wollen, wäre kein Gewinn für die Gesellschaft. Das Bekenntnis zur Freiheit der Kunst bedeutet aber keinen Freibrief zur Verantwortungslosigkeit. Künstler und ihre Rezipienten sind gefordert, über die Folgen künstlerischer Tabubrüche nachzudenken und deren Rechtfertigung auch daran zu bemessen, ob sie der Menschenwürde förderlich sind. Dabei gilt es, sich nicht blenden zu lassen: Bewusstseinserweiterung ist kein pauschaler Rechtfertigungsgrund. Die fortgesetzte Überschreitung natürlicher Grenzen wie z.B. des Ekel- und Schamgefühls führt letztlich zur Verrohung. Manche Tabus haben durchaus ihren Sinn. Zur Würde des Menschen gehört auch der Respekt vor seiner Verletzlichkeit. Wahre Menschlichkeit zeigt sich auch am Umgang mit den anvertrauten Tieren.

 


Fußnoten:

http://www.nitsch.org

2 Leipziger Kulturgeschichten

3 LVZ-online

4 Nordhausen/Billerbeck, Psycho-Sekten, S. 166-204, eine detaillierte Beschreibung aus der Innensicht liefert http://www.agpf.de/ Schlothauer-AAO-Muehl.htm

5 Zur Kritik daran vgl. http://www.agpf.de/AAO.htm

Dr. Harald Lamprecht

ist Beauftragter für Weltanschauungs- und Sektenfragen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und Geschäftsführer des Evangelischen Bundes Sachsen.

Artikel-URL: https://www.confessio.de/artikel/308