Darf man Nazis konfirmieren?

Ein Planspiel auf dem 33. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dresden

Der Kirchentag ist ein Großereignis mit den unterschiedlichsten Veranstaltungsformaten. Es gibt Bibelarbeiten, Vorträge, Konzerte, Podien und anderes. Was es aber so in letzter Zeit nicht gegeben hat, ist ein gelungenes Planspiel mit der aktiven Beteiligung von 200 Teilnehmenden.

Die mehrheitlich jugendlichen Besucherinnen und Besucher dieser Veranstaltung im Dresdner Kongresszentrum bildeten ein virtuelles Kirchenparlament. Sie schlüpften in die Rolle der Synodalen, die über einen Antrag der Kirchenleitung beraten und abstimmen sollten, welcher sich mit dem Problem des Rechtsextremismus auseinandersetzt. Der sächsische SPD-Parteivorsitzende Martin Dulig stellte in der Rolle des Oberkirchenrates den Antrag vor, der drei Themenbereiche mit jeweils drei Unterpunkten umfasste (Wortlaut siehe Kasten). Rechtsextremismus verbindet ein übersteigertes Nationalgefühl mit der Abwertung anderer Völker, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie der Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus, erklärte Dulig zur Begründung des Antrages. Die dort vertretene Ideologie der Ungleichwertigkeit widerspricht dem christlichen Menschenbild und dem christlichen Auftrag zur Nächstenliebe. Christlicher Glaube und die Verbreitung von rechtsextremistischem Gedankengut schließen sich aus. Darum wurde das Kirchenparlament gebeten zu beschließen, dass 1. keine Mitglieder rechtsextremer Parteien im Kirchenvorstand/Gemeindekirchenrat mitwirken dürfen, 2. Jugendliche, die rechtsextremen Parteien zuneigen oder solches Gedankengut verbreiten nicht zur Konfirmation zugelassen werden und 3. jährlich eine Gemeindeversammlung abgehalten werden soll, die sich mit der Thematik des Rechtsextremismus befasst. Der Antrag war bewusst in manchen Details etwas überspitzt formuliert, damit sich unter den Teilnehmern eine Diskussion entzündet und Änderungsanträge zur Verbesserung des Textes eingebracht werden.

Fraktionsarbeit

Nach der Vorstellung des Antrags bildeten die Teilnehmer Gesprächsgruppen zu je 10 Personen, um über den Antrag zu beraten. Die Gruppen wurden vier „Ausschüssen“ zugeordnet, die schwerpunktmäßig die Auswirkungen in jeweils ihrem Themenbereichen bedenken sollten: Theologischer Ausschuss, Öffentlichkeitsarbeit, Jugendarbeit und Gemeindearbeit. Ihnen standen sechs Experten zur Verfügung, die in den Gruppen Beratung Auskünfte zum Rechtsextremismus gegeben haben. Im Ergebnis dieser Fraktionsarbeit bestand die Möglichkeit, Änderungsanträge einzubringen, mit denen der Antragstext vor der Abstimmung noch verändert werden konnte. Die entsprechenden Formblätter mussten den zu verändernden Satz und seine neue Fassung benennen sowie die Unterschriften von mindestens 6 Gruppenmitgliedern tragen, um zu demonstrieren, dass die Mehrheit einer Gruppe sich auf diesen Änderungswunsch verständigt hatte. Zudem durfte jede Gruppe nur einen Änderungsantrag einbringen. Dies war nötig, um trotz der begrenzten Zeit die Chance auf ein Ergebnis nicht zu gefährden. Zugleich zwang es zur Konzentration auf die als am wichtigsten empfundenen Anliegen. Allerdings wurde damit auch verhindert, dass über alle bedeutsamen Punkte diskutiert werden konnte.

Änderungsanträge

Es gab 22 Änderungsanträge. Jede Person, die einen Änderungsantrag einbrachte, hatte im zweiten Teil bis zu drei Minuten Redezeit am Redepult, um die vorgeschlagene Änderung dem Plenum zu begründen. Davon wurde reichlich und mit zunehmender Freude am Spiel gebrauch gemacht. Allerdings zeigte sich bei manchen Beiträgen eine Widersprüchlichkeit zwischen dem, was in der Begründung dargestellt wurde und dem, was faktisch beantragt wurde. Die Rahmenbedingungen eines Gesetzesantrages zu verstehen und seine Folgen zu bedenken sind offenbar nicht immer einfach. Auch in der Realpolitik geschieht es mitunter, dass Dinge beschlossen werden, obwohl die entscheidungsrelevanten Rahmenbedingungen nicht ausreichend bekannt und verstanden sind. In diesem Planspiel gingen offenbar eine ganze Reihe der Änderungsanträge irrtümlich davon aus, Punkt 2 des Antrages würde einen Ausschluss vom Konfirmandenunterricht beinhalten. Sie wandten sich folglich dagegen, die noch unsicheren und gefährdeten Jugendlichen von diesem Erlebnis christlicher Gemeinschaft auszuschließen, welches – so die ausgedrückte Hoffnung – zu einer Änderung der Einstellung führen könnte. Dieser Begründung ist nur zuzustimmen. Jedoch hat sie mit dem Wortlaut des Antrages nichts zu tun, denn dieser handelte davon, das eventuelle Scheitern einer solchen Bemühung nach zweijähriger Konfirmandenzeit festzustellen und ggf. daraus Konsequenzen zu ziehen.

Lobbyarbeit

Nach der Vorstellung der Änderungsanträge gab es eine Pause, die ausdrücklich dazu genutzt werden sollte, auf Vertreter anderer Meinungen zuzugehen. Vor der entscheidenden Abstimmung ging es darum, möglichst viele Teilnehmer im persönlichen Gespräch von der Richtigkeit der eigenen Position zu überzeugen und deren Abstimmungsverhalten im eigenen Sinne zu beeinflussen. Auch dies gehört zur Politik. Am Ende sollte das beste Argument gewinnen.

Abstimmung

Die Abstimmung eines solchen Antrages selbst ist kein ganz einfaches Verfahren, weil die Bedeutung der jeweiligen Schritte richtig erfasst werden muss. Dabei kam der Veranstaltung die lange politische Erfahrung von Reinhard Höppner als Ministerpräsident und Synodaler zugute. Zuerst galt es, die am weitesten gehenden Anträge abzustimmen. So gab es mehrere Anträge, nicht über den Antrag abzustimmen bzw. ihn komplett abzulehnen, die aber keine Mehrheit fanden. Deutlich wurde vom „Synodalpräsidenten“ Höppner den Teilnehmenden vor Augen gestellt, dass anderenfalls auch die Diskussion über sämtliche Änderungsanträge hinfällig geworden wäre. Sodann wurden die Punkte einzeln Satz für Satz, sowie dann noch einmal pro Punkt und für die Gesamtvorlage zur Abstimmung aufgerufen.

Abstimmungsergebnisse

Die Abstimmung ergab – trotz aller Diskussionen über die Details – eine erstaunliche Einmütigkeit im Plenum. Ohne Änderungen wurde Punkt 1 des Antrages mit überwältigender Mehrheit angenommen. Offensichtliche Rechtsextremisten haben im Kirchenvorstand nichts zu suchen – so die klare Aussage dieser Versammlung.

Annähernd ähnlich geschlossen war allerdings die Ablehnung von Punkt 2 des Antrages, der nun nicht das kirchenleitende Amt des Kirchenvorstandes, sondern die persönliche Ebene des Glaubensbekenntnisses bei der Konfirmation im Blick hatte. Eine komplette Streichung von Punkt 2 fand dennoch keine Mehrheit, vielmehr setzte sich eine deutlich modifizierte Fassung durch, die zwar keine unmittelbaren Rechtsfolgen mehr beinhaltet, aber trotzdem eine klare Richtung vorgibt. Die vom Plenum angenommene Fassung von Punkt 2 lautet:

„Jugendliche, die einer rechtsextremen Partei zuneigen und rechtsextremes Gedankengut verbreiten, bedürfen verstärkter Zuwendung in Gespräch und Seelsorge. Es soll deutlich vermittelt werden, dass sich christlicher Glaube und rechtsextremes Gedankengut ausschließen.“

Ein weiterer Antrag, 10% des Haushaltes zur Förderung der Jugendarbeit und zur Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus zu verwenden, fand zwar anfängliche Sympathie. Aber nach nüchternem Nachdenken über die tatsächliche Dimension dieser Umverteilung gab es dafür dann keine Mehrheit mehr – auch nicht nach einer Reduktion auf 3%.

In Punkt 3 gab es kleinere Modifikationen. Die erste Änderung hatte die praktische Durchführbarkeit im Blick und befreite kleine Gemeinden von der Last, jährlich eine eigene Veranstaltung durchzuführen, indem die Möglichkeit eröffnet wurde, sich gleichwertig an einer anderen Veranstaltung zu beteiligen. Dies soll zugleich die Kooperationen fördern. Als Zweites wurde die Berichtspflicht gegenüber dem Landeskirchenamt (erwartungsgemäß) gestrichen. Das spielerische Element dieser Veranstaltung kam dann aber darin zum Ausdruck, dass statt dessen die Verpflichtung des Landeskirchenamtes eingeführt wurde, an diesen Gemeindeveranstaltungen teilzunehmen. In der heiter gelösten Stimmung am Ende der Veranstaltung hatte offenbar keiner mehr Lust, auszurechnen, wie viele neue Planstellen in den Landeskirchenämtern das zur Folge haben müsste.

Motivationen

Die Kurzversion des Abstimmungsergebnisses „Nazis dürfen konfirmiert werden“ könnte einen falschen Eindruck hinterlassen. Kein einziger Redner hat rechtsextreme Gesinnungen für vereinbar mit christlichen Werten erklärt. Im Gegenteil: übereinstimmend wurde immer wieder betont, dass sich Rechtsextremismus und christlicher Glaube fundamental ausschließen. In dieser Sache bestand durchaus ein großer Konsens. Diskutiert wurde lediglich, welche Konsequenzen daraus folgen.

Auffälliges Ergebnis des Planspieles ist das große Vertrauen des Plenums in die positive Wirkung kirchlicher Bildungsbemühungen. Man kann die Diskussionen als ein großes Plädoyer dafür auffassen, dass die Sozialisation in einer christlichen Konfirmandengruppe und entsprechende zielgerichtete Informationseinheiten ein wirksames Mittel gegen rechtsextreme Gesinnungen darstellen. Zahlreiche Beiträge argumentierten in dieser Richtung: Jugendarbeit ausbauen, in den Konfirmandengruppen das Thema intensivieren, nicht Jugendliche, die schon Probleme haben, auch noch aus der kirchlichen Gemeinschaft ausschließen, sondern Hilfe zum Ausstieg aus rechtsextremen Strukturen leisten. Wo sich schon Überschneidungen der eigentlich unversöhnlich getrennten Bereiche ergeben, indem Jugendliche zu beiden Szenen - sowohl Rechtsextremismus als auch Kirche - Kontakt haben, sollte dies genutzt werden. Daran müssten doch missionarische Bemühungen anknüpfen, so die mehrheitliche Meinung im Plenum.

Ein wesentlicher Grund für dieses Abstimmungsergebnis ist in der überwiegend jugendlichen Teilnehmerschaft zu suchen. Für viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer war ihre eigene Konfirmation noch nicht lange her und offenbar als solch persönlich prägende Zeit wichtig geworden, dass sie sich nicht vorstellen möchten, dies anderen Mitschülern vorzuenthalten. Bei den Gruppengesprächen mit den Experten wurde deutlich, dass die mehrheitlich westdeutschen Jugendlichen kaum direkte Erfahrungen mit Neonazis gemacht hatten. Das Gespräch aus einer abstrakten Was-wäre-wenn-Perspektive ist naturgemäß anders als bei unmittelbaren Konflikterfahrungen.

Dazu mischte sich bei manchen Vortragenden offenbar ein diffuses Unbehagen, wenn der Pfarrer über die politische Einstellung von Jugendlichen ein Urteil abgeben soll, welches so einschneidende persönliche Folgen wie die Verweigerung der Konfirmation haben kann. Drastische Begriffe fielen in diesem Zusammenhang: Keine Geheimdienstmethoden in der Kirche, das „Herumstöbern im Gedankengut von Jugendlichen“ sei „wie Hexenverbrennung“, keine „Gesinnungsschnüffelei“.

Offen für alle

Ein dritter Grund, der allerdings nicht mehr auf die Jugendlichen beschränkt ist, verdient eine intensivere Diskussion, als dies im Rahmen des Planspiels möglich war. Mehrfach wurde vorgetragen, das Christentum sei eine offene Religion, ebenso sei die Kirche für alle offen und dürfe darum niemanden ausschließen. Wenn von vornherein andere Meinungen ausgeschlossen würden, hätten die Menschen keine Chance zu überlegen, welche Seite nun besser wäre. In dieser Argumentation zeigt sich das Problem, dass die an sich richtige Offenheit der Kirche dazu führen kann, dass sie zu völliger Konturlosigkeit verschwimmt, wenn sie keine Kriterien mehr akzeptiert. Die abschreckenden Erfahrungen engstirniger Anwendung von Kirchenzuchtmaßnahmen in der Vergangenheit sowie in fundamentalistischen Gruppen der Gegenwart führen als Gegenreaktion dazu, dass man oftmals überhaupt keine Grenze dessen mehr anzugeben wagt, was noch in der Kirche Platz hat. Weil wir theologisch gesprochen alle Sünder sind und aus der Gnade der Vergebung leben, fehlt der Mut, schwere Verfehlungen gegen christliche Überzeugungen mit Konsequenzen zu belegen. Auf dieser Linie argumentierte ein Teilnehmer, der die Frage stellte, wem sein Glaube geglaubt wird. Wer Nazis nicht konfirmieren will, müsste dann auch Steuerhinterzieher und Atomstrombezieher aus der Kirche ausschließen. Aber ist dieses Argument sachgerecht? Liegt die Verwendung von Atomstrom wirklich auf derselben Ebene, wie ausländerfeindlich motivierte Brandanschläge und Aufstachelung zum Völkerhass? Nicht umsonst kennt jede Rechtsordnung ein anderes Strafmaß für das Überfahren einer roten Ampel als für einen Mordversuch. Wer hier nicht mehr unterscheiden will, schützt letztlich die Mörder.

Es gab auch einen Änderungsantrag, der in einer sinnvollen Weise nach der Intensität der rechtsextremen Überzeugung unterscheiden wollte. So wäre er beiden Anliegen, der notwendigen Abgrenzung und dem pädagogischen Bemühen, gerecht geworden: Wer rechtsextremes Gedankengut bewusst und gezielt verbreitet, darf nicht konfirmiert werden. Wer hingegen unsicher ist, darf konfirmiert werden. Dass dieser Antrag in der Fülle der Beiträge unterging, ist bedauerlich, aber möglicherweise der Methodik des Spiels geschuldet. Es gehört zur Realität demokratischer Entscheidungsfindungsprozesse, dass nicht jede gute Idee sich durchsetzt.

Aufgaben

Als Ergebnis lassen sich aus diesem gelungenem Planspiel zwei Aufgaben für die weitere kirchliche Arbeit ableiten. Zum einen ist danach zu suchen, wie das von dem Plenum übereinstimmend als Kernaufgabe angesehene pädagogische Bemühen um noch nicht gefestigte Jugendliche mit beginnender rechtsextremer Gesinnung in der Praxis umgesetzt werden kann. Dazu bedarf es nicht nur geschulten Personals, sondern zunächst einer bleibenden Aufmerksamkeit auf dieses Problemfeld in den Gemeinden.

Zum Anderen zeigten die Änderungsanträge, dass eine innerkirchliche Diskussion darüber nötig zu sein scheint, wie als richtig erkannte Überzeugungen auch praktisch umgesetzt werden können. Wie kann die Balance gewahrt werden zwischen der einerseits nötigen Offenheit für verschiedenste Menschen und der Bewahrung der Glaubwürdigkeit, die aus den eigenen Grundlagen Konsequenzen folgen lässt?

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass einer der vielen Anträge, den Punkt 2 zu streichen, eine durchaus korrekte Begründung enthielt: Weil die entsprechende Regelung bereits besteht. Die sächsische Konfirmationsordnung kennt den Fall, dass gegen den Vollzug der Konfirmation Bedenken bestehen, die aus einer mit der Konfirmation nicht zu vereinbarenden Haltung des Konfirmanden resultieren (§11). In der dazugehörigen Ausführungsverordnung wird präzisiert: „Die Konfirmation ist zu versagen, wenn und solange Jugendliche durch Verhalten, Äußerungen und Handlungsvollzüge Inhalte des Glaubens öffentlich herabwürdigen, Gewalt gegen Mitmenschen praktizieren…“. Damit dürfte deutlich sein, dass eine aktive rechtsextreme Betätigung in Sachsen eine Konfirmation ausschließt.

Harald Lamprecht


Um der Verbreitung von Rechtsextremismus und rechtsextremistischem Gedankengut in unseren Kirchgemeinden Einhalt zu gebieten, wird folgendes festgelegt:

Punkt 1

1.1. Kein Mitglied einer rechtsextremistischen Partei darf in den Gemeindekirchenrat / Kirchenvorstand gewählt werden.
1.2 Um dies sicherzustellen wird von jedem Kandidaten eine schriftliche Erklärung verlangt, dass er nicht einer solchen Partei angehört.
1.3 Sollte er in eine solche Partei eintreten, verliert er sein Mandat im Gemeindekirchenrat/Kirchenvorstand.

Punkt 2

2.1 Jugendliche, die einer rechtsextremen Partei zuneigen oder rechtsextremes Gedankengut verbreiten, dürfen nicht zur Konfirmation zugelassen werden.
2.2 Der Konfirmator hat durch Einzelgespräche mit den Konfirmanden festzustellen, ob das der Fall ist.
2.3 Auf entsprechenden Vorschlag des Konfirmators entscheidet über die Zulassung der Gemeindekirchenrat/Kirchenvorstand.

Punkt 3

3.1 Es ist jährlich eine Gemeindeversammlung durchzuführen, in der über die Situation zum Rechtsextremismus in der Gemeinde berichtet wird.
3.2 Der Bericht ist dem Landeskirchenamt schriftlich zur Kenntnis zu geben.
3.3 Der Gemeindeversammlung obliegt es, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zu beschließen.

Antrag der „Kirchenleitung“ an die „Synode“ beim Planspiel auf dem Kirchentag
 

 

 

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 3/2011 ab Seite 10