Kopftuchstreit

Bayerns Lehrerinnen dürfen kein Kopftuch tragen, Nonnentracht bleibt aber erlaubt

Nach einjähriger Diskussion hat Bayerns Landtag ein Gesetz verabschiedet, das Lehrerinnen künftig das Tragen eines Kopftuches untersagt. Die CSU-Mehrheit will damit die Schülerinnen und Schüler vor möglicher politischer Beeinflussung durch islamische Fundamentalisten schützen. Damit werde nicht entschieden, welcher Glaube genehm sei und welcher nicht, argumentierte die CSU. SPD und Grüne lehnten das Gesetz ab.

Bayern folgte damit dem Beispiel anderer Länder, die vorher ähnliche Kopftuchverbote beschlossen hatten: Baden-Württemberg, Saarland und Niedersachsen. In Hessen gilt das Kopftuchverbot für Beamtinnen generell. Berlin will alle sichtbaren religiösen Symbole in Kernbereichen des öffentlichen Dienstes verbieten. Ob die neuen Gesetze in den Ländern juristisch haltbar sind, ist unter Rechtsexperten stark umstritten.

„Es ist so, dass der Schleier von islamisch fundamentalistischen Gruppen als politisches Symbol massivst missbraucht worden ist“, begründete Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU) die Entscheidung. Das sei mit den Grundwerten von Demokratie, Toleranz und Gleichberechtigung unvereinbar. Selbst wenn eine Lehrerin das Kopftuch subjektiv aus anderen Gründen trage, könne bei Schülerinnen und Schülern ein völlig anderer Eindruck entstehen.

Das neue Gesetz verbietet nicht ausdrücklich das Kopftuch, sondern religiöse Symbole und Kleidungsstücke, die als eine „mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten unvereinbare Haltung“ verstanden werden könnten. Die Kopfbedeckung katholischer Nonnen ist nach Angaben der CSU ebenso wenig vom Verbot betroffen wie die jüdische Kippa: Kirchen und jüdische Kultusgemeinden stünden ohne Wenn und Aber zum Grundgesetz, so Hohlmeier.

HL / SPIEGEL online - 11. 11. 2004

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 6/2004 ab Seite 03