Worauf können wir hoffen?
Evangelische und neuapostolische Christen sprechen auf 4. Begegnungstagung über Endzeiterwartungen
„Dein Reich komme“ – diese Bitte des Vaterunsers sprechen neuapostolische ebenso wie evangelische Christen jede Woche im Gottesdienst aus. Dies zeigt: In der gemeinsamen Erwartung der Vollendung des Gottesreiches sind sie vereint. Das gilt auch, obwohl hinsichtlich der Geschehnisse bei der Wiederkunft Christi verschiedene Vorstellungen bestehen. Das Gespräch über diese und weitere Fragen, die mit den Ereignissen der Endzeit im Zusammenhang stehen, bestimmte die 4. Begegnungstagung zwischen Christen der evangelischen Kirchen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und der Neuapostolischen Kirche in Mitteldeutschland am 24./25. Mai 2013 in Halle (Saale).
Gesprächsbasis war der neue Katechismus der Neuapostolischen Kirche, der erstmalig eine umfassende Darstellung des neuapostolischen Glaubens gibt und in intensiver zehnjähriger Arbeit entstanden ist. „Bei seiner Erarbeitung hat der Heilige Geist intensiv mitgewirkt“, zeigte sich Apostel Jens Korbien überzeugt. Er war Mitglied der Arbeitsgruppe, die für die Erstellung des Katechismus verantwortlich war, und berichtete anschaulich von diesem aufwändigen Prozess.
Die im Katechismus beschriebene Sicht der Endzeitereignisse entspricht in ihrer Grundstruktur einer Auffassung, wie sie auch in christlichen Gruppen vertreten wird, die von der Erweckungsbewegung beeinflusst wurden. Prägend war dabei die durch John Nelson Darby (1800-1882) verbreitete Interpretation der Johannes-Apokalypse. Demnach ist die Wiederkunft Christi in zwei Ereignisse aufgetrennt: Zunächst erfolgt eine verborgene Wiederkunft, bei der Christus die Seinen entrückt, die später mit ihm zusammen bei der zweiten und nun öffentlich sichtbaren Wiederkunft als Priester und Könige herrschen werden. Nach Ablauf des Tausendjährigen Friedensreiches wird die allgemeine Totenauferstehung mit dem Endgericht erwartet.
In der Evangelischen Theologie sind diese Elemente nicht beheimatet. Die Wiederkunft Christi erfolgt gemäß der evangelischen Bekenntnisschriften (CA14/HK52) einmalig und direkt zum Gericht, wobei die Betonung darauf liegt, dass Christus als Richter derjenige ist, der zuvor die Sünden der Menschheit hinweggenommen hat.
Für die Neuapostolische Kirche stellt die Bereitung der Brautgemeinde durch das Wirken der Apostel und das Angenommenwerden bei der Wiederkunft Christi das „Glaubensziel“ dar. Sie hält an diesem Ziel fest, möchte es aber nicht mehr exklusiv verstanden wissen. Nach neuapostolischer Auffassung ist der Zugang zum endzeitlichen Heil dadurch nicht eingeschränkt, sondern erweitert. Es wird erwartet, dass Christus und die Entrückten während des Tausendjährigen Friedensreiches weiter zum Heil aller Menschen wirken, so dass diese nach dem Endgericht auch zu den Erlösten gehören können. Zudem wird im Katechismus festgehalten, dass es letztlich in Gottes Entscheidung liegt, wer bei der Wiederkunft Christi über die Brautgemeinde hinaus noch alles zu den Entrückten gehören wird.
Im Blick auf die individuelle Existenz nach dem Tod geht die neuapostolische Kirche davon aus, dass auch Seelen im Jenseits Heil zugewendet werden kann und sich das heilsnotwendige Angebot der Sakramente an Lebende und Tote richtet. In besonderen Gottesdiensten für Entschlafene werden darum die drei Sakramente der Neuapostolischen Kirche auch stellvertretend für Verstorbene gespendet. Dies geschieht in offener Einladung für „alle, die bedürftig sind“ ohne konkrete Namensnennungen, um diese in das Erlösungswerk Gottes mit einzubeziehen.
Nach evangelischer Auffassung sind die Toten in Gottes Hand. Ein nachträgliches direktes Einwirken auf ihren Zustand durch Lebende ist nicht möglich. Damit ist die Fürbitte nicht ausgeschlossen, denn alle Sorgen können im Gebet vor Gott gebracht werden. Gegenüber den Zuständen beim spätmittelalterlichen Ablasswesen mit zahllosen Messstipendien für die Seelen im Fegefeuer betonten aber die Reformatoren, dass solches keine Begründung in der Bibel findet. Aus evangelischer Sicht ist der Glaube an die Erlösung durch Jesus Christus entscheidend, der die Schuld der Welt getragen hat und damit die Sünder gerecht macht. Darauf zu vertrauen ist die Aufgabe des Glaubens. Jede nachträgliche Aktion für die Verstorbenen könnte den Zweifel nähren, dass die Erlösung durch Christus doch nicht genug sei, und ihr noch etwas fehlen würde, das durch menschliche Aktivität ausgeglichen werden müsste. Um diesen Irrtum auszuschließen, sind die evangelischen Kirchen an dieser Stelle sehr zurückhaltend. Das Gebet für die Verstorbenen ist auch ein seelsorgerischer Dienst für die Angehörigen. Für eine sakramentale Zuwendung an Verstorbene wird hingegen keine theologische Notwendigkeit gesehen.
Die Begegnung und die Gespräche fanden in einer offenen und freundlichen Atmosphäre statt, die es ermöglichte, Gemeinsamkeiten und Unterschiede ohne Scheu zu diskutieren. In den Gesprächen wurde auch wieder deutlich, dass trotz der genannten unterschiedlichen Sichtweisen eine breite gemeinsame Basis im Verständnis des christlichen Glaubens besteht. Daraus resultiert das gegenseitige Bemühen, die zwischenkirchlichen Kontakte auf allen Ebenen weiter auszubauen und der Wunsch nach einer Fortsetzung dieser Gesprächsreihe.
Gesprächsbasis war der neue Katechismus der Neuapostolischen Kirche, der erstmalig eine umfassende Darstellung des neuapostolischen Glaubens gibt und in intensiver zehnjähriger Arbeit entstanden ist. „Bei seiner Erarbeitung hat der Heilige Geist intensiv mitgewirkt“, zeigte sich Apostel Jens Korbien überzeugt. Er war Mitglied der Arbeitsgruppe, die für die Erstellung des Katechismus verantwortlich war, und berichtete anschaulich von diesem aufwändigen Prozess.
Die im Katechismus beschriebene Sicht der Endzeitereignisse entspricht in ihrer Grundstruktur einer Auffassung, wie sie auch in christlichen Gruppen vertreten wird, die von der Erweckungsbewegung beeinflusst wurden. Prägend war dabei die durch John Nelson Darby (1800-1882) verbreitete Interpretation der Johannes-Apokalypse. Demnach ist die Wiederkunft Christi in zwei Ereignisse aufgetrennt: Zunächst erfolgt eine verborgene Wiederkunft, bei der Christus die Seinen entrückt, die später mit ihm zusammen bei der zweiten und nun öffentlich sichtbaren Wiederkunft als Priester und Könige herrschen werden. Nach Ablauf des Tausendjährigen Friedensreiches wird die allgemeine Totenauferstehung mit dem Endgericht erwartet.
In der Evangelischen Theologie sind diese Elemente nicht beheimatet. Die Wiederkunft Christi erfolgt gemäß der evangelischen Bekenntnisschriften (CA14/HK52) einmalig und direkt zum Gericht, wobei die Betonung darauf liegt, dass Christus als Richter derjenige ist, der zuvor die Sünden der Menschheit hinweggenommen hat.
Für die Neuapostolische Kirche stellt die Bereitung der Brautgemeinde durch das Wirken der Apostel und das Angenommenwerden bei der Wiederkunft Christi das „Glaubensziel“ dar. Sie hält an diesem Ziel fest, möchte es aber nicht mehr exklusiv verstanden wissen. Nach neuapostolischer Auffassung ist der Zugang zum endzeitlichen Heil dadurch nicht eingeschränkt, sondern erweitert. Es wird erwartet, dass Christus und die Entrückten während des Tausendjährigen Friedensreiches weiter zum Heil aller Menschen wirken, so dass diese nach dem Endgericht auch zu den Erlösten gehören können. Zudem wird im Katechismus festgehalten, dass es letztlich in Gottes Entscheidung liegt, wer bei der Wiederkunft Christi über die Brautgemeinde hinaus noch alles zu den Entrückten gehören wird.
Im Blick auf die individuelle Existenz nach dem Tod geht die neuapostolische Kirche davon aus, dass auch Seelen im Jenseits Heil zugewendet werden kann und sich das heilsnotwendige Angebot der Sakramente an Lebende und Tote richtet. In besonderen Gottesdiensten für Entschlafene werden darum die drei Sakramente der Neuapostolischen Kirche auch stellvertretend für Verstorbene gespendet. Dies geschieht in offener Einladung für „alle, die bedürftig sind“ ohne konkrete Namensnennungen, um diese in das Erlösungswerk Gottes mit einzubeziehen.
Nach evangelischer Auffassung sind die Toten in Gottes Hand. Ein nachträgliches direktes Einwirken auf ihren Zustand durch Lebende ist nicht möglich. Damit ist die Fürbitte nicht ausgeschlossen, denn alle Sorgen können im Gebet vor Gott gebracht werden. Gegenüber den Zuständen beim spätmittelalterlichen Ablasswesen mit zahllosen Messstipendien für die Seelen im Fegefeuer betonten aber die Reformatoren, dass solches keine Begründung in der Bibel findet. Aus evangelischer Sicht ist der Glaube an die Erlösung durch Jesus Christus entscheidend, der die Schuld der Welt getragen hat und damit die Sünder gerecht macht. Darauf zu vertrauen ist die Aufgabe des Glaubens. Jede nachträgliche Aktion für die Verstorbenen könnte den Zweifel nähren, dass die Erlösung durch Christus doch nicht genug sei, und ihr noch etwas fehlen würde, das durch menschliche Aktivität ausgeglichen werden müsste. Um diesen Irrtum auszuschließen, sind die evangelischen Kirchen an dieser Stelle sehr zurückhaltend. Das Gebet für die Verstorbenen ist auch ein seelsorgerischer Dienst für die Angehörigen. Für eine sakramentale Zuwendung an Verstorbene wird hingegen keine theologische Notwendigkeit gesehen.
Die Begegnung und die Gespräche fanden in einer offenen und freundlichen Atmosphäre statt, die es ermöglichte, Gemeinsamkeiten und Unterschiede ohne Scheu zu diskutieren. In den Gesprächen wurde auch wieder deutlich, dass trotz der genannten unterschiedlichen Sichtweisen eine breite gemeinsame Basis im Verständnis des christlichen Glaubens besteht. Daraus resultiert das gegenseitige Bemühen, die zwischenkirchlichen Kontakte auf allen Ebenen weiter auszubauen und der Wunsch nach einer Fortsetzung dieser Gesprächsreihe.
Artikel-URL: https://www.confessio.de/artikel/305
Mi., 31.07.2013 - 15:44
Dieser Beitrag ist erschienen in
Confessio 2/2013
ab Seite 20