Beschneidung

Deutsches Ärzteblatt: religiöse Beschneidung im Kindesalter rechtswidrig

Die Beschneidung der männlichen Vorhaut (Zirkumzision) im Kindesalter, wie sie vor allem bei Juden und Muslimen aus religiösen Gründen durchgeführt wird, ist nach einem Beitrag des Deutschen Ärzteblattes rechtswidrig. Medizinisch stellt sie einen ungerechtfertigten Eingriff in die körperliche Integrität dar. Solange keine zwingenden medizinischen Gründe dies erfordern, was sehr selten ist, überwiegt gemäß dieses Artikels der Schaden, so dass ein solcher Eingriff gegen das Kindeswohl verstößt. Auch eine religiöse Begründung der Eltern kann demnach eine Zirkumzision nicht rechtfertigen und ein durchführender Arzt macht sich wegen Körperverletzung nach §223 StGB strafbar. Der Artikel stellt in diesem Zusammenhang auch grundsätzliche Fragen nach der gesellschaftlichen Beurteilung des Kindeswohles in Glaubensgemeinschaften und setzt das Kindeswohl über das Elterninteresse einer bestimmten religiösen Erziehung.

HL / Deutsches Ärzteblatt 2008;
105(34-35): A 1778-80

 

Artikel-URL: https://www.confessio.de/news/509