Frau in Niqab mit Kind

„Burkaverbot“

Eingriff in die Religionsfreiheit oder Beitrag zur Emanzipation?

Nach jahrelanger Debatte hat die Schweizer Bevölkerung abgestimmt: Künftig soll es im ganzen Land ein Verhüllungsverbot geben. Dies gilt für den gesamten öffentlichen Raum, ausgenommen davon sind lediglich religiöse Stätten. Die Volksabstimmung hätte nicht viel knapper ausfallen können. 51,2 Prozent stimmten für das Verbot und 48,8 Prozent dagegen – ein Ergebnis, das die gespaltenen Meinungen im Land repräsentiert. Während die einen sich auf die freie Religionsausübung eines jeden Menschen berufen, wettern die anderen gegen das Patriarchat und sehen islamische Frauen durch das Tragen von Burkas unterdrückt. Aus feministischer Sicht ein berechtigtes Anliegen, denn keine Frau sollte gezwungen werden, ihr Gesicht zu verhüllen. Doch drängt sich die Frage auf, ob die Haltung, die hinter der Durchsetzung des Burkaverbots steht, nicht eher islamfeindlicher Natur ist.

Man denke an eine ähnliche Debatte, die vor längerer Zeit in der Schweiz geführt wurde und im Jahr 2009 ebenfalls in einen Volksentscheid mündete. Die Schweizer stimmten gegen den Bau von Minaretten, also von Türmen, von denen aus zum Gebet in die Moschee gerufen wird. Damals ging die Initiative vom Egerkinger Komitee aus, einer Widerstandsbewegung gegen den politischen Islam in der Schweiz. Das nun erfolgreich durchgesetzte Verhüllungsverbot wurde vom selben Komitee initiiert und in beiden Fällen gab es zusätzliche Unterstützung von der rechtspopulistischen SVP. Das Minarettverbot war ein klares Statement gegen den Islam, beim Burkaverbot hingegen ist die Lage unklarer.

Burka ist nicht gleich Burka

Vorab eine Begriffsklärung: Im Volksmund ist gemeinhin vom „Burkaverbot“ die Rede, was eigentlich nicht ganz korrekt ist. Die Burka ist ein Ganzkörperschleier mit kleinem Gitterfenster zum Sehen und stellt die extremste Form der muslimischen Gesichtsbedeckung dar – allerdings eine, die in der Schweiz kaum bis gar nicht vorkommt. Verbreiteter ist der sogenannte „Nikab“, ein Kopftuch mit offenem Sehschlitz. Begrifflich korrekter ist es also, vom „Verhüllungsverbot“ zu sprechen, da sich das Verbot sowohl auf die Burka als auch auf den Nikab bezieht. Die wohl bekannteste Variante der Verhüllung ist der Hijab, er bedeckt Kopf und Halspartie, lässt aber das Gesicht frei. Er ist vom Verbot nicht betroffen.

Warum ein Verbot?

Offiziell heißt es, das Verbot richte sich sowohl gegen religiös motivierte Gesichtsverhüllung als auch gegen andere Formen der Vermummung, wie sie etwa bei Demonstranten oder Hooligans vorkommt. Kriminalität solle so bekämpft werden, denn ein Straftäter könne ohne Vermummung leichter identifiziert werden.

Eine weitere Begründung beruft sich auf offene Gesprächskultur und freiheitliches Zusammenleben. Menschen müssten einander ins Gesicht schauen können, wenn sie miteinander reden – zugegebenermaßen ein Argument, das in Zeiten einer Pandemie eine gewisse Ironie mit sich trägt, wenn doch kaum irgendwo Menschen ohne Mund-Nasen-Schutz anzutreffen sind. Schaut man sich die Werbeplakate der Initiative an, wird allerdings auch klar, dass Musliminnen die eigentliche Zielscheibe sind. „Emanzipation statt Stoffgefängnis“ steht dort in dicken Buchstaben, ein anderes Plakat fordert „Extremismus stoppen“. Immer ist eine Frau mit Gesichtsverschleierung daneben abgebildet.

Kleidung und Religionsfreiheit

Grundsätzlich sollte für jeden Menschen das Prinzip der Religionsfreiheit gelten. Das umfasst nicht nur die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, sondern auch die freie Ausübung der Religion – beispielsweise die Wahl der Kleidung, wenn diese zur eigenen Religionspraxis gehört. Generell könnte man argumentieren, dass Burka und Nikab bloß Kleidungsstücke sind. Hat der Staat überhaupt das Recht, jemandem vorzuschreiben, was er zu tragen und nicht zu tragen hat?

Sachlich betrachtet ist die Burka tatsächlich nur ein übergeworfenes Kleidungsstück, nur wird sie nicht als solches wahrgenommen. Überall da, wo Musliminnen eine Kopfbedeckung tragen, schwingt die politische Botschaft der unterdrückten Frau mit. Es ist ein paradoxes Bild: Man stelle sich einen heißen Sommertag vor, die Frau im schwarzen Ganzkörpergewand, während der Mann in kurzer Hose und Shirt danebensitzt. „Wie ungerecht!“, wird sich jeder innerlich denken. „Das kann man doch nicht wollen!“

Es gibt Frauen, die gezwungen werden, sich zu verschleiern. Dies geschieht aber eher in muslimischen Ländern, in denen die Verhüllung zur Norm gehört. Die Forschung geht davon aus, dass in westeuropäischen Ländern oft das Gegenteil der Fall ist.  Wie umfangreiche Studien aus Frankreich bestätigen, sind die entsprechenden Frauen oft alleinstehende Konvertitinnen, die sich aus freien Stücken für das Tragen eines Nikabs entscheiden.1 In der Schweiz wird die Zahl der Nikabträgerinnen auf etwa 30 geschätzt, Burkas kommen gar nicht vor – wozu also ein Verbot, das nur eine so marginale Gruppe der Bevölkerung betrifft? Laut der SVP geht es um präventives Handeln, man wolle der zunehmenden Radikalisierung junger Muslime entgegenwirken. Ein Verbot jedoch schränkt nicht nur die Nikabträgerinnen ein, es sendet mit seiner islamfeindlichen Haltung auch ein Signal an alle anderen Musliminnen und Muslime – und zwar nicht nur an die, die in der Schweiz leben, sondern auch an die, die zum Reisen in die Schweiz kommen.

Symbolpolitik als Ausweg?

Wer für das Verhüllungsverbot gestimmt hat, mag nun womöglich noch einwenden, dass sich ja nicht überprüfen lässt, ob eine Frau ihren Nikab tatsächlich freiwillig trägt. Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Ob ein staatliches Verbot aber etwas verändern kann, darf auch bezweifelt werden. Wenn eine Frau tatsächlich zu Hause unterdrückt wird, wird sich das vermutlich nicht nur im Tragen des Nikabs niederschlagen, sondern auch im persönlichen Umgang oder etwa in häuslichen Verhaltensregeln. Die Verschleierung mag in einem solchen Fall ein Symbol für die Unterdrückung sein – sie ist aber nicht die Ursache. Ein staatliches Verbot kann daher immer nur das Symbol bekämpfen – nicht aber die Ursache.

 

Alina Letzel

 

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1 www.nzz.ch/international/-ld.1602808

Alina Letzel

Alina Letzel ist Praktikantin in der Arbeitsstelle für Weltanschauungsfragen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens.

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 1/2021 ab Seite 16