"Biologie Totale“-Anwender verurteilt
In Belgien ist ein Psychotherapeut verurteilt worden, der Behandlungen im Rahmen des Konzeptes der „Biologie Totale“ (Biologisches Dekodieren) vorgenommen hatte. Dieses Konzept behauptet, dass alle Erkrankungen - und insbesondere auch Krebs - auf einen inneren Konflikt zurückgehen würden, der durch die richtige geistige Einstellung überwunden werden müsse. Inhaltlich gibt es große Ähnlichkeiten zur sogenannten „Germanischen Neuen Medizin“, die in Deutschland verbreiteter ist und diese medizinischen Hypothesen noch mit rechtsesoterischen Rassentheorien verknüpft.
Der Angeklagte hatte 2002 eine Frau mit einer Krebserkrankung nach diesen Konzepten „behandelt“ und von klassischen medizinischen Methoden abgeraten. Zwar wurde der Vorwurf der fahrlässigen Tötung in fahrlässige Körperverletzung umgewandelt, weil der Therapeut nicht Schuld an der Krebserkrankung war. Gleichwohl hat er seine Kompetenz als Psychotherapeut überschritten. Er habe dem sichtbaren Verfall der Patientin zugeschaut und sie auf unmenschliche Weise leiden lassen. Dabei hatte er der Familie erklärt, die Schmerzen seien Teil des Heilungsprozesses und ein Zeichen dafür, dass der Tumor sich auflöse.
Medienmeldungen zufolge zeigten sich Prozessbeobachter überrascht über die Klarheit und Strenge des Urteils. Die Richterin wollte nicht, dass die Taten banalisiert würden und argumentierte, dass der Therapeut eine große Bedrohung für den Heilberuf dargestellt habe.
Der Angeklagte hatte 2002 eine Frau mit einer Krebserkrankung nach diesen Konzepten „behandelt“ und von klassischen medizinischen Methoden abgeraten. Zwar wurde der Vorwurf der fahrlässigen Tötung in fahrlässige Körperverletzung umgewandelt, weil der Therapeut nicht Schuld an der Krebserkrankung war. Gleichwohl hat er seine Kompetenz als Psychotherapeut überschritten. Er habe dem sichtbaren Verfall der Patientin zugeschaut und sie auf unmenschliche Weise leiden lassen. Dabei hatte er der Familie erklärt, die Schmerzen seien Teil des Heilungsprozesses und ein Zeichen dafür, dass der Tumor sich auflöse.
Medienmeldungen zufolge zeigten sich Prozessbeobachter überrascht über die Klarheit und Strenge des Urteils. Die Richterin wollte nicht, dass die Taten banalisiert würden und argumentierte, dass der Therapeut eine große Bedrohung für den Heilberuf dargestellt habe.
HL / www.grenzecho.net 28. 9. 2011
Artikel-URL: https://www.confessio.de/index.php/news/684
31. Okt. 2011
Dieser Beitrag ist erschienen in
Confessio 5/2011
ab Seite 02