Erlaubnis zur Lateinischen Messe erweitert

Instruktion „Universae Ecclesiae“ von Traditionalisten begrüßt

Ausführungsbestimmungen zur Messe in alter Form veröffentlicht

Die für liturgische Fragen zuständige päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“ veröffentlichte am 13. 5. 2011 die Instruktion „Universae Ecclesiae“. Das Dokument ist die Ausführungsbestimmung zu dem 2007 von Papst Benedikt XVI. erlassenen Motu Proprio „Summum Pontificium“, in dem er die alte lateinische Messe in der Form von 1962 wieder zugelassen hatte.

Der Erlass bringt wenig neues, dennoch fällt seine Beurteilung unterschiedlich aus. Die deutsche Bischofskonferenz meint, dass kaum Auswirkungen auf die Praxis zu erwarten seien. Von der traditionalistischen Priesterbruderschaft St. Pius X. wurde das Dokument begrüßt, weil es die Erlaubnis zur alten Messe erweitert und in einigen Fällen keine Genehmigung des Bischofs mehr vorschreibt.

Der Catholica-Beauftragte der lutherischen Kirchen in Deutschland, Friedrich Weber, äußerte sich kritisch. Aus evangelisch-lutherischer Sicht sei die Verständlichkeit ein wesentliches Kriterium, sagte der braunschweigische Landesbischof und Kuratoriumsvorsitzende des Konfessionskundlichen Instituts. Wo der Gottesdienst unverständlich werde, gerate er zu einem rein äußerlichen Vollzug. Er erfülle den dringenden Anspruch des Mitvollzugs nicht mehr. Andererseits sei niemand gezwungen, an einem Gottesdienst in lateinischer Sprache teilzunehmen.

HL/MB, Konfessionskundliches Insititut Bensheim

 

Martin Bräuer / Konfessionskundliches Institut Bensheim

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Autor
HL
Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 3/2011 ab Seite 21