Gottes Botschaften oder menschliche Einbildungskraft?
Engel am Altar

Das römisch-katholische Kirchenrecht kennt die Anerkennung sogenannter „Privatoffenbarungen“. Menschen, die das Gefühl haben, dass Gott zu ihnen spricht, können sich dadurch kirchlich akzeptiert fühlen. Allerdings bedeutet dies auch, dass jene Botschaften eben nur für die jeweilige Person, aber nicht für die Kirche insgesamt Geltung beanspruchen können.

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