Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz sowie die Bürgerschaft in Bremen verweigern Anerkennung
Nicht alle Bundesländer haben der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes ohne Widerspruch zuerkannt, nachdem das Berliner Verwaltungsgericht das Land Berlin dazu verpflichtet hatte.
Montag, 21. März 2011 - 10:47