Bundesamt für Verfassungsschutz stellt die gesonderte Beobachtung ein

Landesämter beobachten weiter

Gemäß Medienberichten hat das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai entschieden, die gesonderte Beobachtung der Scientology-Organisation als eigenständigen Phänomenbereich aus arbeitsorganisatorischen Gründen einzustellen. An der Verfassungsfeindlichkeit der Bestrebungen der Organisation gibt es nach wie vor keinen Zweifel. Diese sind auch ausreichend belegt. Allerdings ist die Relevanz der Gruppe so gesunken, dass die Ressourcen der Behörde für dringendere Bereiche benötigt werden. Seit 1997 läuft die Beobachtung durch das Bundesamt und einige Landesämter für Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln.

Auf die Tätigkeit der Landesämter hat diese Entscheidung des Bundesamtes keinen Einfluss. So hat z. B. in Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg der Verfassungsschutz die Scientology-Organisation weiterhin auf dem Schirm.

Dr. Harald Lamprecht

ist Beauftragter für Weltanschauungs- und Sektenfragen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und Geschäftsführer des Evangelischen Bundes Sachsen.

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 1/2026 ab Seite 3